Nein. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Vorrangig sollten max. Eltern mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigt werden. Aber in der Praxis sieht das manchmal eben anders aus.
Termine zur Trinkwasserüberprüfung werden grundsätzlich tagsüber gelegt, also AN-unfreundlich! Möglich, dass für euch Kosten anlaufen. Ihr könnt vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn nicht, müßt ihr den sauren Apfel beißen. Es ist eine Behörde, welche diese Messungen durchführt und diese sitzen immer am längeren Hebel. Seit in jedem Fall freundlich am Telefon.
Wende dich einmal an die Verbraucherschutzbehörde.
Hallo, die Lehre kann jetzt durchaus abgebrochen werden, eine neue Lehre kann allerdings erst zum Beginn des neuen Lehrjahres begonnen werden. Kündigungsfrist ist die gesetzliche von 4 Wochen, es gibt auch Musterschreiben, googelt mal danach. Ob ihre Chefin diese Entscheidung versteht und darauf nicht unfair reagiert, damit müßt Ihr dann zu recht kommen. Gruß Kerstin