Kinderkrankentage?


27.09.2024, 14:55

Und wie ist das unter der Woche, wenn meine Tochter bei ihrer Mutter ist, die Kleine aber krank wird und meine Exfrau arbeiten muss? Könnte ich dann auch "einspringen", Kinderkrankentage nehmen und sie betreuen?

1 Antwort

Kinderkrankengeld steht dir auch zu, wenn das Kind nicht in deinem Haushalt gemeldet ist.

Das sind die einzigen Voraussetzungen, es gibt keine Residenzpflicht hierbei:

  • Die Eltern sind unbe­zahlt von der Arbeit frei­gestellt worden,
  • das Kind ist noch keine 12 Jahre alt (diese Alters­grenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist),
  • im Haushalt lebt keine andere Person, die sich um das Kind kümmern kann (das bezieht sich in diesem Fall dann auf den Haushalt, in dem sich das Kind derzeit aufhält)
  • der Arzt oder die Ärztin hält eine Betreuung des Kindes für erforderlich und stellt ein entsprechendes Attest ab dem ersten Krank­heits­tag aus.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition