Kinderkrankentage?
Die Mutter meiner Tochter und ich leben getrennt, ich habe meine Tochter jedes zweite Wochenende bei mir und unter der Woche sind wir flexibel.
Grundsätzlich hat ja nur der Anspruch auf Kinderkrankentage, bei dem das Kind lebt. (Glaube ich).
Jetzt ist es so, dass meine Exfrau privat versichert ist und dadurch keine Kinderkrankentage hat. Meine Tochter ist bei mir mit versichert (gesetzlich).
Stehen mir Kinderkrankentage zu, auch wenn meine Tochter bei meiner Ex gemeldet ist?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass auch der Anspruch hat, bei dem das Kind gerade ist. Sprich wenn sie am Wochenende bei mir ist und krank wird, ich jedoch am Wochenende arbeiten müsste, könnte ich Kinderkrankentage nehmen.
Grundsätzlich könnte ich sie in so einem Fall wieder zu ihrer Mutter bringen, jedoch kommt es auch schonmal vor, dass die Mutter meiner Tochter über ihr freies Wochenende unterwegs ist und die Kleine dann nicht betreuen kann.
Weiß jemand, wie das in so einem Fall wirklich ist?
Und wie ist das unter der Woche, wenn meine Tochter bei ihrer Mutter ist, die Kleine aber krank wird und meine Exfrau arbeiten muss? Könnte ich dann auch "einspringen", Kinderkrankentage nehmen und sie betreuen?
1 Antwort
Kinderkrankengeld steht dir auch zu, wenn das Kind nicht in deinem Haushalt gemeldet ist.
Das sind die einzigen Voraussetzungen, es gibt keine Residenzpflicht hierbei:
- Die Eltern sind unbezahlt von der Arbeit freigestellt worden,
- das Kind ist noch keine 12 Jahre alt (diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist),
- im Haushalt lebt keine andere Person, die sich um das Kind kümmern kann (das bezieht sich in diesem Fall dann auf den Haushalt, in dem sich das Kind derzeit aufhält)
- der Arzt oder die Ärztin hält eine Betreuung des Kindes für erforderlich und stellt ein entsprechendes Attest ab dem ersten Krankheitstag aus.