Kindergeldanspruch bei 2x Studiumabbruch?
Folgende Situation:
- Direkt nach dem Abitur Chemiestudium
- Exmatrikulation im 3. Semester zum Anfang des Jahres
- Wiederaufnahme eines Studienganges zum Wintersemester - 7 Monate dazwischen
- erneuter Studienabbruch 1 Jahr später zum 01.07, da Interesse an einer Ausbildung größer war. Bewerbungen seit dem geschrieben
- 01.04 des nächsten (diesen) Jahres. Aufnahme einer Fachausbildung mit erworbenen IHK Abschluss seit dem 01.07. In dem Unternehmen in dem ich nun arbeite werde ich per Arbeitsvertrag für das nächste Jahr ausgebildet. Es ist aber keine Ausbildung im klassischen Sinne
Frage ist nun, habe ich Anspruch auf Kindergeld bis die Ausbildungszeit vorüber ist oder bin ich schon überfällig?
*ich bin derzeit 23.
3 Antworten
Sobald Du mit Arbeitsvertrag arbeitest, ist das keine Ausbildung mehr. Dann erlischt der Kindergeldanspruch.
Ansonsten besteht der bis zum 25. Geburtstag, solange keine Ausbildung abgeschlossen wurden, und weniger als 4 Monate zwischen den Ausbildungen liegen.
Nein, einen Ausbildungsvertrag. Und man bekommt eine Ausbildungsvergütung, kein Gehalt!
In der Schweiz ist es so, dass du bis zum 25 Geburtstag während deiner Erstausbildung Anspruch auf Kindergeld von beiden Elternteilen hast. In Deutschland ist es wohl gleich oder ähnlich.
Wenn du nicht aktiv in einer Ausbildung bist, hast du hier keinen Anspruch darauf. Wenn du keine Ausbildung und keinen Job hast und somit "nichts" machst, hast du keinen Anspruch. Wenn du einen zahlenden Job hast, hast du glaubs auch keien Anspruch. Es gilt nur während einer Ausbildung.
Du müsstest 22 sein.
Wenn du unter 25 bist bekommst du solange du eine Ausbildung egal ob Studium oder sonstiges machst, Kindergeld normal bekommen
Stimmt, Alter füg ich sofort hinzu. Interessant wie du drauf schließt, aber bin 23
Aber während einer Ausbildung unterschreibt man doch auch einen Arbeitsvertrag