Kind läuft gegen Innentür, wer haftet?
Moin allerseits,
gegeben sei eine Innentür (undurchsichtig) in einem Schwimmbad, welche den Umkleidebereich mit dem Kassenbereich verbindet. Diese wurde mit normaler Geschwindigkeit geöffnet. Als die Tür so ca. 40° geöffnet war, läuft ein ca. 6jähriger von der anderen Seite und mit erhöhter Geschwindigkeit mit dem Kopf gegen den Rahmen bzw. die Türklinke. Die Erziehungsberechtigten waren ca. 2-3m dahinter bzw. daneben.
Nun sind in dem vorliegenden Fall keine Forderungen gestellt worden. Aber rein interessehalber: Hätte das Kind sich die Zähne dabei ausgeschlagen? Wer würde dann haften?
1. Die Person, die die Tür geöffnet hat
2. das Schwimmbad (aus einer Grundhaftung heraus oder weil z.B. die Sicht durch einen Kassenautomaten verbaut war)
3. beide
4. keiner von beiden?
Gruß norseman
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerJoergi/1486544081438_nmmslarge__14_4_278_278_91824861fa23d3987cac9b943efdfbd9.jpg?v=1486544081000)
Niemand haftet hier für etwas. Die Heilbehandlung des Kindes übernimmt dessen Krankenkasse, Schadensersatzansprüche bestehen hingegen nicht, da niemand etwas falsch gemacht hat. Es gab eine normale bauliche Situation und es war ein normaler "Alltagsunfall" den niemand schuldhaft verursacht hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist persönliches Pech, wenn das Kind seine Geschwindigkeit und den Abstand zur Tür nicht moderat gestaltet. Es gehört zu den Gefahren des Alltags, dass solche Unfälle pasieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sleepingbeautyy/1673875004876_nmmslarge__24_17_173_173_415277e8b465fa4e1da912f9d02f6418.jpg?v=1673875005000)
Keiner. Das ist nicht die Schuld des Schwimmbads oder dem, der einfach nur die Tür geöffnet hat. Einfach ein Unfall.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In diesem Fall würde wohl niemand haften.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wäre ein Unfall gewesen, dafür hätte niemand gehaftet und die Krankenkasse hätte die Zahnmedizinische Versorgung übernommen.