Kennzeichenhalter Motorrad?

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Ein KZH braucht weder ABE noch E-Homologation wenn er mittig montiert wird.

Seitlich montierte KZH (z.B. Cruiser oder Chopper) brauchen eine ABE oder müssen per §21 tatsächlich bei TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, ... abgenommen und eingetragen werden.
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Wenn du den KZH mittig montierst gilt folgendes:

Er darf lediglich nicht scharfkantig sein (Verletzungsgefahr) und die vorgegebenen Winkel und Abstände für das Kennzeichen müssen eingehalten werden:

  • Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden
  • Oberkante: höchstens 120 cm über dem Boden
  • Erstzulassung vor 01.07.1958: mindestens 15 cm über dem Boden

§ 10 FZV:

(2) 2. bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung [... ]

Dort in der Richtlinie ist zu lesen:

Die Sichtbarkeit der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen muß in einem Bereich sichergestellt sein, der durch zwei Raumwinkel definiert ist: der eine dieser Raumwinkel, der horizontale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den oberen und den unteren Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Waagerechten Winkel aufweisen, die in Abbildung 1 angegeben sind, der andere Raumwinkel, der vertikale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den linken und den rechten Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Längsmittelebene Winkel aufweisen, die in Abbildung 2 angegeben sind.

Wird klarer wenn man das Bild dazu sieht: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0094:19990526:DE:PDF (Seite 5 im Dokument)

Zurück zu § 10 FZV:

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Das sagt aus, dass man das Kennzeichen beidseitig lesbar sein muss, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht.

Auch wenn es häufig auf irgendwelchen "Profiseiten" kopiert und zitiert wird: Ein geänderter, mittig (!) montierter KZH muss nicht bei TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, etc. vorgeführt und eingetragen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Kennzeichen brauchen weder eine ABE noch eine E-Nummer. Du musst jedoch den Winkel von 30 Grad einhalten.

Gaskutscher  10.12.2019, 01:12
Jein.

Mittig montiert -> kein Problem, keine Abnahme notwendig.

Seitlich montiert -> Abnahme nach § 21 notwendig.

Siehe auch meine ausführliche Antwort.

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Natürlich brauch das Ding ne ABE. Du tust ja bauartlich etwas verändern an deinem Motorrad. Und zum Abgasstrom kann ich jetzt nicht viel sagen aber ich hatte auch ne WRX und bei der war alles easy. Wenn er tatsächlich im Abgasstrom ist wäre das aber keinstenfalls gut, denn dann erhitzt sich dein Kennzeichen, Stauwärme entsteht bei langsamfahrten und die Abgase werden nicht richtig vom Auspuff abgeführt. Wenns net anders geht dann halt net machen ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung