Kaufvertrag gültig ohne Leasingvertrag?
Hallo’!
ich habe als geschäftsführer einer GmbH & Co.KG am 16.02.24 eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben per Email an einen Handler geschickt (B2B)
Der Händler hat daraufhin per Post die Annahme der Bestellung inkl. Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt und gleichzeitig den Leasingvertrag für die partnerbank und ihn als Händler zugeschickt.
Diesen Leasingvertrag habe ich nie unterschrieben zurückgeschickt.
Am 22.02. habe ich den Händler angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir (die Firma) von der verbindlichen Bestellung zurücktreten müssen weil wir das Fahrzeug nicht mehr nehmen können/wollen. Schriftlich habe ich das leider dem Händler nicht mitgeteilt, sondern eben nur telefonisch.
Nach ein paar Wochen schreibt nun der Händler via Email, wann das Fahrzeug abgeholt wird, da es mit der unterschrieben verbindlichen Bestellung zu einem gültigen Kaufvertrag zwischen der Firma und ihm als Händler gekommen ist.
Muss ich / die Firma nun das Fahrzeug vom Händler abnehmen und den Kaufpreis bezahlen, wie er in der verbindlichen Bestellung aufgeführt ist?
Einen unterschriebenen Leasingvertrag gibt es nicht. In der verbindlichen Bestellung ist auf einer eigenen Seite unter „zusätzliche Vereinbarungen“ das Leasing mit Laufzeit und Kilometer über die Partnerbank aufgeführt.
Ich hoffe dass damit eindeutig ist, dass es sich um einen kombivertrag handelt und die verbindliche Bestellung, die mit der postalischen Annahme des Händlers zu einem gültigen Kaufvertrag wurde (wie der Händler schreibt), alleine nicht bindend ist und ich nicht vom häbdler gezwungen werden kann das Auto abzunehmen.
wie schätzt ihr hierzu die Lage ein?
hat da zufällig jemand Erfahrung oder weis, wie hier letztendlich die faktenlage ist?
viele Grüße
Adrian
2 Antworten
Ihr habt nachweislich einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Das heißt Ware gegen Geld. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Verfügung zu stellen und der Käufer ist verpflichtet diese zu bezahlen. Bei dir erfolgt die Zahlung in Rahmen eines Leasingvertrages, was bei dem unterschrieben Kaufvertrag mit dabei stand.
Dass du von dem Kaufvertrag zurück getreten bist kannst du, so wie du es geschrieben hast, nicht nachweisen.
Der Verkäufer hat seinen Teil des Kaufvertrag (Bereitstellung der Ware) erledigt. Du musst also deinen Teil des Kaufvertrages (Bezahlung der Ware) erledigen.
Aber genauer kann dir das natürlich ein Anwalt sagen.
Als juristischer Laie sage ich Dir, dass zumindest der Kaufvertrag für Dich bindend ist, da Du Dich dahingehend selber in Deiner Frage äußerst. Ob es sich hier um einen mag, Kombivertrag handeln, kann man hier auf Grund fehlender Details nicht beurteilen. Letzten Endes hast Du ja, wohl nach Ablauf möglicher Fristen, den Wagen lediglich fernmündlich abbestellt. Dieses Telefonat wird wohl vor einem Gericht nicht beweisbar sein. Nimm Dir einen Anwalt