Kann Pachtvertrag vom Verpächter vorzeitig gekündigt werden?

4 Antworten

Ein wirksam abgeschlossener Pachtvertrag mit fester Laufzeit wie bei dir bis 2042 kann vom Verpächter nicht einfach so gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegt (z. B. grobe Vertragsverletzung deinerseits), aber eine geplante Bebauung zählt in der Regel nicht dazu, wenn das im Vertrag nicht extra vereinbart wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium erfolgreich abgeschlossen

Vielleicht will man mit Dir über eine Aufhebung des Vertrags verhandeln und dann kommt es natürlich darauf an, wie viel man bereit ist Dir als Entschädigung zu zahlen.

In meinem langfristigen Pachtverträgen steht drin, dass der Vertrag vorzeitig kündbar ist, wenn die Fläche für eigene Zwecke (Eigenbedarf) benötigt wird. Eine Fortsetzung des Vertrages kann bei Kündigung aus diesem Grund nicht verlangt werden. Ggfs werden noch Aufwendungen erstattet.

Stellt sich die Frage welchen Eigenbedarf eine Kirche für den Bau von Garagen haben könnte und was im Detail über Sonderkündigungsrecht in deinem Vertrag geregelt wurde.

Du könntest dich einmal bei der Gemeinde erkundigen, ob hier ein BPlan erstellt werden soll oder bereits einer vorhanden ist. Je nach Auskunft solltest du ab sofort die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde regelmäßig lesen.

Wenn de Kündigung des Vertrages kommt, und von dir nicht akzeptiert wird, solltest du zum Anwalt.

Verträge sind beiderseits bindend.

Welche Kündigungsmöglichkeit sieht der Vertrag denn auf Seiten des Pachtgebers vor?

Bei meine eigenen Pachrtverträgen habe ich mir für solche Fälle einer möglichen Umnutzung ein Kündigungsrecht vorbehalten.

Das dürfte bei dem kirchlichen Pachtvertrag wohl ähnlich sein.