Kann mir jemand anhand des Beispiels die Zuschreibung erklären?

1 Antwort

Wenn der Grund für die voraussichtlich dauerhaft Wertminderungen später wegfällt, muss wieder bis höchstens zu den fortgeführten AK zugeschrieben werden.

Je nachdem, ob der beizulegende Wert nun höher oder niedriger als die fortgeführten AK ist, argumentierst du jetzt entweder mit dem gemilderten Niederstwertprinzip oder dem Anschaffungskostenprinzip.