Kann mir bitte jemand helfen?

2 Antworten

Ich kann es versuchen:

Frage drei

Parteien repräsentieren in gewisser Weise das Volk:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

Frage 5b

Konflikte zwischen den Parteien sind normal, dies gilt im Grunde selbst innerhalb von Regierungen (Koalitionen). Man muss halt mit anderen Meinungen bzw. Vorstellungen klar kommen und sich arrangieren bzw. Kompromisse finden.

Die fdGO garantiert zudem, dass es Oppositionsparteien gibt, die größtenteils einen anderen Kurs als die Regierungsparteien verfolgen. Wie definiert man die fdGO?:

Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[5]
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung#Konkretisierung_im_BVerfG-Urteil_zum_SRP-Verbot_1952

Ich versuche mal dir die Aufgabenstellung deutlicher zu machen

3) Was ist der Sinn und Zweck von Parteien nach dem Grundgesetz? Recherchiere was im Grundgesetz dazu steht. Google: Grundgesetz Parteien Zweck

5b) Was klingt eher demokratisch:

-> Die Parteien haben verschiedene Vorstellungen welche Politik gut und sinnvoll ist und streiten darüber. Jede tritt mit ihrem Programm an um die meisten Stimmen zu erreichen.

->Die Parteien haben die gleiche Vorstellung und bestärken sich gegenseitig oder sprechen sich ab wer wo Antritt.

Dann begründe in 1-3 Sätzen wieso das demokratischer ist.