Kann meine Ex mit den Kontakt zu meinem Sohn verwehren?
Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich haben uns getrennt und haben eine gemeinsame Tochter.
Sie hat das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren und ich das leider so zugelassen haben.
Nun sind wir leider nicht mehr so gut aufeinander zu sprechen bzw. sie macht mir das Leben schwer. Ich darf die kleine nur einmal in der Woche für 3h sehen und nur zu der Uhrzeit wo es ihr passt.
Ich war bereits bei der Caritas, diese können mir hier wohl auch nicht helfen, so wie das Jugendamt auch nicht. Ich habe das Gefühl sie wollen mir nicht helfen....
Es heißt immer wenn sie das so will dann kann ich nichts tun.
Aber das kann doch nicht so sein, ich zahle regemäßig, bin keine Bedrohung für die kleine und gebe ihr sogar noch mehr Geld als ich eigentlich müsste da es hier im mein Kind geht.
Hat hier jemand Erfahrungen oder vielleicht eine Stelle an die ich mich wenden kann?
2 Antworten
nein das darf sie nicht. hier wird es zeit das du in die gänge kommst und deine recht einforderst.
erstell eine umgangsvereinbarung mit umfang bspweise:
- 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
schick ihr das in zweifacher kopie zur unterschrift innerhalb von 7 tagen. geht sie darauf nicht ein wirst du klagen müssen. gleiches gilt auch für gsr. mach einen termin damit sie es gemeinsam mit dir erklärt oder es muss eingeklagt werden.
hol dir zwischenzeitlich einen anwalt für familienrecht und lass dich von diesem über die nächsten schritte beraten.
gerne kannst du auch hier reinschauen: https://www.vatersein.de/forum/
Ja, du musst dich ans Familiengericht wenden.