kann man wenn man eine Von heiratet auch ein Von werden?
4 Antworten
"Von" ist ein Namensbestandteil und nicht vom Rest des Namens zu trennen. Es geht noch weiter: Wenn die Braut eine "Freiin von xy" ist, wird daraus nach der Heirat eine "Freifrau von xy" und wenn die Eheleute dann noch Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen bestimmen, wird ihr bürgerlicher Ehemann zum "Freiherr von xy geb. z"!
Und wenn die Ehe geschieden werden sollte, bleibt der Mann weiter bei seinen "Freiherrn", ja er kann sogar wieder heiraten, und seine neue Frau durch Ehenamensbestimmung zu einer "Freifrau" verhelfen - eine wundersame Adelsvermehrung . . .
Wenn "Wahchintonka" der Vorname des Mannes und der Geburtsname der Frau "Freiin Fürstin von Dettingen" ist: JA!
Herzlichen Dank für den Stern und meinerseits die besten Wünsche zur Hochzeit mit einer "Blaublütigen"!
"von" gehört zum Nachnamen wie das "Mü" in "Müller".
Übernimmt man bei einer Hochzeit den Nachnamen des Partners übernimmt man ihn so wie er ist. (Es gibt seit 1919 keine echten Adelstitel mehr in Deutschland.)
Das "von" ist Teil des Nachnamens und man kann den Namen des Partners annehmen.
eigenlich ist es nur ein alter beamten titel?
meist haben diese das volk unterdrückt? es wird heute nur als zeichen von euer hochwohlgeboren genommen?
dabei sollte man unterscheiden ob es um einen hochadel handelnt? diese achten meist auf das weitergeben des namens?
mache kaufen sich den namen auch?
du kannst es sehen wie du willst? oder als zeichen eines denk-mals sehen? euer hoch-wohl-gebohren?
also wäre auch möglich "Wahchintonka Freiherr Fürst von Dettingen"?