Kann man mit Vorladungen zur Polizei?

2 Antworten

Wahrheitsgemäß angeben, wird Einzelfallentscheidung.

Ist ja kein Freispruch, sondern nur Einstellung..

einstellung wegen geringfügigkeit ist kein freispruch, es ist eben nur ne einstellung

also ja

du musst im laufe des bewerbungsprozesses ohnehin wahrheitsgemäß alles angeben