Kann man mit Vorladungen zur Polizei?
Hallo, ich habe in letzter Zeit Interesse an der Ausbildung als Polizistin.Ich hatte eine Vorladung wegen BTM und eine Vorladung wegen einem abgelaufenen Kennzeichen.Beide Verfahren wurden aber eingestellt.Könnte es trotz einstellung Probleme bei der bewerbung geben?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wahrheitsgemäß angeben, wird Einzelfallentscheidung.
Ist ja kein Freispruch, sondern nur Einstellung..
einstellung wegen geringfügigkeit ist kein freispruch, es ist eben nur ne einstellung
also ja
du musst im laufe des bewerbungsprozesses ohnehin wahrheitsgemäß alles angeben