Kann man bei der Bundeswehr ,,absagen" nach Zulassung zur Ausbildungsstelle?
Hallo,
zurzeit schreibe ich viele Bewerbungen für meine Ausbildung nächstes Jahr, welche ich als Zahnmedizinische Fachangestellte machen möchte, und ich möchte mich auch bei der Bundeswehr bewerben, neben den üblichen Zahnarztpraxen. Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher ob ich überhaupt zur Bundeswehr möchte, aber ich wollte mich trotzdem dort bewerben, dass falls ich dort angenommen werde, die Wahl überhaupt habe. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich überhaupt bei der Bundeswehr ,,absagen" kann, falls ich doch in eine übliche Zahnarztpraxis möchte. Also man bewirbt sich ja jetzt außerhalb natürlich bei mehr als einer Ausbildungsstelle und wenn man mehrere Zusagen hat, muss man ja die Praxen ,,absagen" in denen man dann nicht arbeiten möchte, weil man ja dann eine andere Zusage nimmt. (Ich hoffe ihr versteht was ich meine hehe). Nun ist meine Frage ob man bei der Bundeswehr die Ausbildungsstelle nach einer Zusage ablehnen kann. (Ich möchte mich übrigens dort als Zivile Zfa bewerben und nicht als Militärische)
Danke schonmal Im Voraus
Liebe Grüße
3 Antworten
Na klar, du kannst theoretisch auch noch da raus, nachdem du den Vertrag unterzeichnet hast. Es gibt soweit ich weiß eine Kündigungsfrist in der Probezeit noch nach Beginn der Ausbildung, glaube ca. 3 Monate. Da kannst du ohne Begründung kündigen
Du kannst deinen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen - das gilt auch bei der Bundeswehr.
Auch nach Beginn der Ausbildung kannst du während der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.
Selbstverständlich kann man absagen.