Kann man bei der Bundeswehr ,,absagen" nach Zulassung zur Ausbildungsstelle?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na klar, du kannst theoretisch auch noch da raus, nachdem du den Vertrag unterzeichnet hast. Es gibt soweit ich weiß eine Kündigungsfrist in der Probezeit noch nach Beginn der Ausbildung, glaube ca. 3 Monate. Da kannst du ohne Begründung kündigen

Du kannst deinen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen - das gilt auch bei der Bundeswehr.

Auch nach Beginn der Ausbildung kannst du während der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.

Selbstverständlich kann man absagen.