Kann ich von meiner Ex Miete verlangen?
Hallo!
Ich habe mich vor ca. 1 Monat von meiner Freundin getrennt und wir haben zusammen ein Kind (8 Monate). Zuvor habe ich alle Kosten alleine getragen, sprich Miete, Strom, Internet. Die Wohnung, in der wir beide wohnen ist auf mich eingetragen und wir beide haben gesagt wir wollen diese nicht behalten (die Wohnung kalt kostet mich ca 900€ im Monat). Meine gesamten Fixkosten betragen nun mit den Unterhaltszahlungen bei ca. 1800€ + einige Nachzahlungen, wo ich am Ende des Monats im 3-Stelligem Minus Bereich bin. Die Frau wohnt dort mit Ihrem Kind (aus früherer Beziehung) und ich habe eine andere Möglichkeit um zu verbleiben, sprich ich bin nur zuhause um meine kleine Tochter zu sehen. Abgesehen von den Drohungen die Sie mir stell und Unterstellungen ich würde mich weigern den Unterhalt zu zahlen, hat sie nach 2 Wochen Unterhalt verlangt (ich weiß es gibt sowas wie eine "Schonfrist" von einem Monat) und ich habe diesen trotzdem überwiesen, weil ich ja ein braver Papa sein möchte und die kleine mir wichtig ist. Kann ich nun von ihr Miete verlangen? Sie hat sich auf keine Vereinbarung eingelassen und ich sitze fast den ganzen Monat lang auf roten Zahlen. Sogar hat sie erwähnt, dass Sie mich ausnehmen möchte, da sie ja nicht arbeiten kann (will) und sich um die Kleine sorgen möchte... .
Zuvor haben wir vom Jobcenter eine Weile lang Mietzuschuss bekommen, durch einen Untermietvertrag, dieser wurde später mit der Geburt der Kleinen und Anerkennung der Vaterschaft Nichte. (an die Details kann ich mich nicht erinnern)
Dazu sollte ich noch sagen: Den Unterhalt habe ich mit Betreff "Unterhalt für ... unter Vorbehalt bzgl. Klärung der Mietsituation" überwiesen.
3 Antworten
Während der ersten drei Lebensjahre bist Du zu Unterhalt für die Kindsmutter verpflichtet (§1570 BGB). Wenn Du also Deiner Unterhaltsverpflichtung für Mutter und Kind nachkommst, brauchst Du keine weiteren Zahlungen zu leisten. Als Hauptmieter bist Du natürlich für die Zahlung der Miete in voller Höhe verantwortlich. Wenn Du dort gar nicht mehr lebst, solltest Du den Mietvertrag kündigen. Darüber kannst Du dann Deine Ex informieren. Ich würde die Miete aufteilen und ihren Anteil mit dem Unterhalt verrechnen.
Kündige die Wohnung, dann muss sie auch ausziehen und du kannst dir eine günstigere suchen. Wie will sie dich da "ausnehmen"?
Sie meint von mir Unterhalt für Sie selbst verlangen zu wollen, was eig. Quatsch ist, wir waren nie verheiratet. Ich denke es ist wieder eine leere Drohung aber das ist auch nebensächlich. Der Punkt ist, ich habe finanzielle Schwierigkeiten. Derzeit muss ich z.b. Ca 1000€ an Strom nachzahlen für das letzte Jahr (insg 2000€). Dabei war ich nur am Wochenende zuhause und sie lässt z.b. ständig überall Strom an. Licht, Fernsehen, Ventilator, PC ständig an!
An der Stromnachzahlung kannst du nicht vorbei, du kannst sie auch nicht dafür belangen. Aber du kannst mit dem Stromlieferanten eine Ratenzahlung vereinbaren.
Natürlich ist die Unterhaltszahlung eine Luftnummer. Du musst nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für dein leibliches Kind an deine EX zahlen.
Ersstreit dir das gemeinsame Sorgerecht für dein Kind, dann kannst du auch den Unterhalt einbehalten, solange deine EX mit Kind in deinem Haushalt wohnt.
Unterhalt fürs Kind ist wohl klar, für Sie natürlich nicht. Für die Miete musst du aufkommen: dein Mietvertrag - somit bleibt kündigen der Wohnung innerhalb der Frist von 3 Monden.
Kann ich praktisch gesehen ein Schreiben erstellen, wo die Mietkostenanteile in Rechnung gestellt werden? ggf. Verrechnung mit dem Unterhalt?
Gilt dies auch für Strom, Internet?