Kann ich von meiner Ex Miete verlangen?

3 Antworten

Während der ersten drei Lebensjahre bist Du zu Unterhalt für die Kindsmutter verpflichtet (§1570 BGB). Wenn Du also Deiner Unterhaltsverpflichtung für Mutter und Kind nachkommst, brauchst Du keine weiteren Zahlungen zu leisten. Als Hauptmieter bist Du natürlich für die Zahlung der Miete in voller Höhe verantwortlich. Wenn Du dort gar nicht mehr lebst, solltest Du den Mietvertrag kündigen. Darüber kannst Du dann Deine Ex informieren. Ich würde die Miete aufteilen und ihren Anteil mit dem Unterhalt verrechnen.

RogerOut 
Fragesteller
 16.07.2021, 19:58

Kann ich praktisch gesehen ein Schreiben erstellen, wo die Mietkostenanteile in Rechnung gestellt werden? ggf. Verrechnung mit dem Unterhalt?
Gilt dies auch für Strom, Internet?

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miboki  16.07.2021, 20:29
@RogerOut

So würde ich das machen. Allerdings möglichst „großzügig“ zu ihren Gunsten. Immerhin habt Ihr ein gemeinsames Kind und müsst die nächsten 18 Jahre miteinander auskommen.

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Kündige die Wohnung, dann muss sie auch ausziehen und du kannst dir eine günstigere suchen. Wie will sie dich da "ausnehmen"?

RogerOut 
Fragesteller
 16.07.2021, 19:37

Sie meint von mir Unterhalt für Sie selbst verlangen zu wollen, was eig. Quatsch ist, wir waren nie verheiratet. Ich denke es ist wieder eine leere Drohung aber das ist auch nebensächlich. Der Punkt ist, ich habe finanzielle Schwierigkeiten. Derzeit muss ich z.b. Ca 1000€ an Strom nachzahlen für das letzte Jahr (insg 2000€). Dabei war ich nur am Wochenende zuhause und sie lässt z.b. ständig überall Strom an. Licht, Fernsehen, Ventilator, PC ständig an!

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Gerhart  17.07.2021, 06:22
@RogerOut

An der Stromnachzahlung kannst du nicht vorbei, du kannst sie auch nicht dafür belangen. Aber du kannst mit dem Stromlieferanten eine Ratenzahlung vereinbaren.

Natürlich ist die Unterhaltszahlung eine Luftnummer. Du musst nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für dein leibliches Kind an deine EX zahlen.

Ersstreit dir das gemeinsame Sorgerecht für dein Kind, dann kannst du auch den Unterhalt einbehalten, solange deine EX mit Kind in deinem Haushalt wohnt.

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Unterhalt fürs Kind ist wohl klar, für Sie natürlich nicht. Für die Miete musst du aufkommen: dein Mietvertrag - somit bleibt kündigen der Wohnung innerhalb der Frist von 3 Monden.