Kann ich Unterhalt für meine Ausbildung einfordern, auch wenn ich Kontakt mit meinen Eltern abbreche?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du eine Lehre beginnst und noch Bedarf besteht, weil die Ausbildungsvergütung samt Kindergeld nicht ausreicht, dann kannst du auch Unterhaltsansprüche an deine Eltern stellen.

Sollten sie dich rauswerfen und du machst nichts, dann hast du allerdings auch keine Unterhaltsanspruch. Den hast du während einer Ausbildung oder einem Studium oder in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Und sie müssen selbstverständlich auch leistungsfähig sein! Das ist die Grundvoraussetzung wenn man Unterhalt beansprucht.

Wenn du also einen Ausbildungsplatz vorzuweisen hast, dann wäre dein pauschaler Bedarf mit eigener Meldeadresse 930 Euro inkl. Kindergeld.

Liegt deine Ausbildungsvergütung allerdings schon bei 800 Euro netto, dann sind sie raus.

Denn: 800 - 100 (ausbildungsbedingter Mehrbedarf) + 250 Kindergeld = 950 Euro.

Das Jugendamt kann dich beratend unterstützen bis 21. Sollte also Bedarf bestehen, dann wende dich dorthin. Falls deine Eltern allerdings zusammen weniger als 3300 bereinigtes Netto haben, dann wären sie eh raus.

Also wäre ohnehin eine Ausbildung anzuraten, wo man eine relativ gute Vergütung bekommt. Das Kindergeld kannst du dann auf Antrag auf dich abzweigen lassen, solange deine Eltern dir keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen (egal ob sie müssten oder nicht).

Bei einem Studium wäre BAföG vorrangig zu beantragen. Da kommst du allerdings nicht umhin dich einmal mit ihnen in Verbindung zu setzen wegen des Antrages und der Unterlagen die sie ja dafür einreichen müssten.

Also: wenn sie dich rauswerfen, hast du in der Theorie einen Anspruch. Ob der in der Praxis durchsetzbar ist, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab. Und sollte es mit einem Ausbildungsplatz erst nächstes Jahr klappen, dann wirst du dir einen Job bis dahin suchen müssen, denn für eine so lange Übergangszeit hast du keinen Anspruch.

Ich hab schon seit längerem vor, mit meinem Auszug auch Kontakt abzubrechen. Ist es trotzdem möglich, Unterhalt einzufordern?

Ja, das kannst Du.

Das bedeutet aber nicht, dass sie Dir eine Wohnung finanzieren müssen.

Shibe 
Fragesteller
 06.07.2023, 12:52

Das ist mir schon klar mit der Wohnung. Es ging mir primär darum, ob ich ohne Kontakt Unterhalt einfordern könne

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GutenTag2003  06.07.2023, 12:58
@Shibe

Ja ... aber ohne schriftlichen Kontakt geht auch das nicht .. und sei es nur über einen Anwalt.

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