Kann ich mit Aufenthaltstitel in die Schweiz einziehen?

1 Antwort

,,Balkan" ist zu wenig genau. Wenn Dein Balkanstaat der EU angehört, dann hast Du anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz (bis 3 Monaten ohne Bewilligung; darüber hinaus mit einer Aufenthaltsbewilligung).

Wenn Dein Balkanstaat nicht der EU angehört, dann bist Du Bürger eines Drittstaates und kannst höchstens 3 Monate in der Schweiz verbleiben.