Kann ich mit 17 arbeiten, um Zeit zu überbrücken?
Ich bin 17 Jahre alt, komme aus NRW und besuche momentan ein Berufskolleg, das ich nach meinem Abschluss der 10. Klasse angefangen habe, um mein Fachabitur zu machen. Leider habe ich nach einem halben Jahr festgestellt, dass dieses Fachgebiet vielleicht doch nichts für mich ist, da ich permanent nichts verstehe und nicht einmal Nachhilfe hilft.
Deswegen kam ich auf die Idee, ein FSJ zu absolvieren, und habe mich auch beworben. Das FSJ beginnt jedoch erst im August, und ich halte es in der Schule langsam nicht mehr aus. Deshalb wollte ich die Zeit bis August mit Arbeiten überbrücken. Allerdings werde ich erst im Dezember 18 und habe keine Ahnung, ob ich das überhaupt darf oder an wen ich mich wenden soll.
2 Antworten
du kannst eigentlich jeden beruf machen, der dich halt einstellt ohne dass du ausgelernt bist. du kannst regale einräumen, du kannst bei inventuren helfen und und und.
theoretisch musst du auch gar nichts machen, bis das fsj anfängt.
was ein guter freund von mir gemacht hat: er ist zu einem getränke markt gegangen, hat dort halt sachen eingeräumt, 30 stunden die woche für 14€ die stunde.
nochmal eine sache, ich war vor nem monat in einer ähnlichen situation wie du.
wenn du einen festen fsj platz hast, wende dich an deinen klassenlehrer, sag du möchtest abbrechen und machst das dann halt. und jetzt gehst du zum arbeitsamt und meldest dich dort als ausbildungssuchend. das machst du zb wenn du kein fsj hast, also einfach abgebrochen hast.
dann kannst du eigentlich den ganzen tag zuhause sitzen, musst dich nur alle 3 monate dort melden, dass du immernoch eine ausbildung suchst.
wenn du jetzt schon ein festes fsj hast, kannst du glaube ich trotzdem zum arbeitsamt gehen nachdem du abgebrochen hast (oder auch schon davor, ist sogar noch besser) und erklärst denen halt: "ja, ich habe meine schule abgebrochen und hab schon einen fsj platz" und und und. dann melden die dich einfach, also deine eltern kriegen dann noch kindergeld von dir und du musst halt im prinzip nichts machen.
schulpflichtig bist du bin ich der meinung nur bis zur 10. klasse in nrw oder so,
du musst bis du 18 bist zwar was machen, aber darunter zählt auch einmal zum arbeitsamt zu gehen und sich umzumelden.
schreibe das gerade schnell, wenn du noch ein paar fragen hast, frag gerne weil ich genau das gleiche szenario vor zwei monaten auch hatte
achsoooo ich habe Gottseidank eine stelle ich wusste aber nicht das ich mich schon mit 17 beim arbeitsamt melden muss da ich dachte das das über schüler online geht aber danke für die info ich rufe dann meine Beraterin bei der arge an 🫶🫶
um ehrlich zu sein, vielleicht geht das online auch. aber damals hab ich das persönlich vor ort gemacht. waren 4 minuten "ja, ich hab eine arbeit gefunden und breche jetzt meine schule ab. arbeit dauert aber noch, können sie mich als ausbildungssuchend melden?" "ja, natürlich" und fertig
Du kannst Regale einräumen im Supermarkt zum Beispiel
Danke für deine Antwort.🫶
An wen sollte ich mich dann melden?
An die Schulleitung?oder sollte ich das erst mit meiner Klassenlehrerin besprechen?
Das wäre eine gute idee danke für die Antwort 🫶