Kann ich meine beste Freundin adoptieren bzw. Meine Mutter?
Hey,
Meine Freundin ist eine Kopftuchträgerin und sie wurde erwischt von ihrem großen Bruder wo sie kein Kopftuch trug. Jetzt denken sie (die Familie) nach sie in ihr Land zu schicken und mehr.... Ich Frage mich ob ich zum Jugendamt gehen könnte und falls sie kein Sorgerecht mehr haben meine bff adoptieren kann (also meine Mutter) geht das?
Danke für jede antwort
Lg: Jules
7 Antworten
Das ist nett aber nicht realistisch.
Hallo Jules,
wir wissen nicht, wie es noch so in der Familie zugeht - und ob ggf. das Wohl Deiner besten Freundin dort gefährdet ist. Auf jeden Fall Deine Freundin gerne mit Dir zusammen beim Jugendamt den Vorfall vortragen und dort über Deine Sorgen und Befürchtungen sprechen.
Eile wäre geboten, wenn da tatsächlich eine Gefährdung gegeben sein sollte, könnten die Eltern Tatsachen schaffen - und Deine Freundin wäre weg.
Zunächst haben Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegenüber ihren Kindern. Sie können bestimmen, wo ihre Kinder sein können - und Ihr könnt nicht mal der Freundin "Asyl" gewähren - es sei, es sei Gefahr in Verzug.
Wenn Kindeswohl gefährdet ist, kann ein Gericht oder sogar das Jugendamt unmittelbar anders verfügen. Die Vormundschaft kann den Eltern aberkannt werden - wo nach meiner Rechtsauffassung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann auf den neuen Vormund übergeht.
Wenn das so weit kommt, könnt Ihr Deine Freundin gerne in Deiner Familie willkommen heißen. Ob eine Adoption erforderlich oder sinnvoll ist, würdet Ihr dann mit dem Jugendamt klären.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
ist die Freundin schon volljährig? dann wäre es eine Erwachsenen-Adoption. Hier steht jedoch:
"Daher lassen Familienrichter eine Adoption Erwachsener erst zu, wenn ...
- sie nicht dazu dient, einen Aufenthaltstitel oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer zu erlangen oder eine drohende Ausweisung zu verhindern."
https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/adoption/erwachsenenadoption.html
bei Minderjährigen ist die Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes notwendig, was bei Euch wohl auch eher schwierig wird ...
sorry ... aber gute Idee
Nein, das geht nicht. Nur weil die Familie deiner BFF sie in ein anderes Land schicken will, verliert sie ja nicht ihre Elternrechte.
Dafür bräuchte man die Erlaubnis der Eltern und / oder die des Jugendamtes und das wäre nur bei Misshandlung möglich, nicht aus kulturellen / religiösen Gründen so weit ich weiß. Eltern haben durchaus das Recht ihr Kind in ein anderes Land zu schicken.
Bei ner Ohrfeige würde man sie verwarnen. Bei etwas häufigeren körperlichen oder seelischen Misshandlungen wäre das Jugendamt verpflichtet regelmäßig zu kontrollieren und Gespräche zu führen. Außer die Eltern schicken ihr Kind weg.
Damit das Kind den Eltern weggenommen wird, muss etwas wirklich extremes vorliegen. Alkoholexzesse während denen das Kind regelmäßig angeschrieen oder geschlagen wird oder starke Vernachlässigung, etc.
Also geht das wenn sie z.b. geschlagen wird?