Kann ich heute die Maßnahme schwänzen?
bin 22 habe eine Maßnahme vom Arbeitsamt und heute ist Schule. Wir gehen da Bewerbungstraining und Hauptfächer durch ( unzwar Themen die schon jeder in der normalen Schule gelernt haben sollte ), ich hasse Schule wie die Pest und bin nur wegen der Pflicht unter 18 zur Schule gegangen.
Ich kann es nicht ab, still sitzen zu müssen, kein Geld zu verdienen in der Zeit , der Lehrkraft langweilige Themen zuhören und eben keine Medien konsumieren zu dürfen ( Handy, Internet, zocken , Musik hören ).
Klar auf der Arbeit geht das auch nicht aber dann bin ich wenigstens normal beschäftigt, unzwar nicht nur mit zuhören und langweilen, und ich kriege Geld.
4 Antworten
Kann ich heute die Maßnahme schwänzen?
Ob Du das kannst, weiß hier niemand. Wenn Du es tust, mußt Du mit möglichen Konsequenzen leben :)
mach doch, dann kürzen sie dir meine zuwendungen
Mit der Einstellung kriegst du aber nicht mehr lange Geld :)
Wenn Du was schwänzt, würde ich auf jeden Fall da bescheid geben, sonst kürzt Dir das Arbeitsamt dein Geld. Dann ist nichts mehr mit zocken usw.
ALG 2 gibt's grundsätzlich ab 15 Jahren:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Aber es wird den Eltern ausbezahlt und nicht dem Kind oder bin ich da falsch?
Grundsätzlich ist das richtig. Dennoch ist der Leistungsempfänger das Kind, und dieses kann sich ab 18 Jahren auf Antrag das ALG 2 auf ein eigenes Konto überweisen lassen.
Mit einem Vollzeitjob kannst Du die Maßnahme dann sofort beenden, weil damit praktisch das Ziel der Maßnahme erreicht wurde.
nein die wollen mich in einem Jahr in eine Ausbildung kriegen
Du bist aber nicht entműndigt und damit ist es Deine freie Entscheidung jeden Job anzunehmen, wo Du Lust darauf hast.
Die können doch nicht für Dich Deine Zukunft planen.
ich wohne bei meinen Eltern und unter 25 kriegt man auch kein ALG II