kann ich den mpu auch erst einige jahre später machen oder muss ich den schein dann neu machen?

2 Antworten

Hallo imechtswissn

wann du deine MPU machen willst bleibt dir alleine überlassen.

du musst nur 3 Monate bevor du die MPU machen möchtest deine Fahrerlaubnis wieder beantragen! > oder ob ich dann auch nochmal meinen führerschein neu machen muss ?

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

Hier findest du (nach Bundesland aufgegliedert) Beispiele die sogar nach 20 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne Prüfungen bekommen haben

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739

umso länger du deinen Führerschein nicht wieder beantragst, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass du die Prüfungen wieder machen musst.

aber nur die Prüfungen, keinen Unterricht!

rotlichtmieze  06.12.2013, 12:30

aha, dann könnte ich jetzt nach 4 jahren auch meinen lappen wieder kriegen ?

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ginatilan  06.12.2013, 15:48
@rotlichtmieze

wenn keine MPU ansteht bekommst du in nach 4 Jahren ohne Prüfungen wieder zurück

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Wenn du nach 12 monaten die mpu nicht gemacht hast, musst du den lappen neu machen. die mpu natürlich auch. oder du wartest 15 jahre und brauchst dann nur noch den lappen aber keine mpu mehr zu machen.

ginatilan  06.12.2013, 06:44

, musst du den lappen neu machen.

falsch

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ginatilan  06.12.2013, 15:49
@rotlichtmieze

auch falsch, siehe doch meine Antwort:

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben.

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