kann ich beim alg1 nach einem vorschuss fragen?
ich wurde am anfang diesen monats von meinem arbeitgeber gekündigt und habe eine frist bis zum 29.04.2024 meine arbeitsbescheinigung abzugeben.
ich habe meinen ehemaligen arbeitgeber mehrmals auf die arbeitsbescheinigung angesprochen und gestern die nachricht gekriegt, das mein chef erst am 15.05.2024 die arbeitsbescheinigung ausstellt. da das ganze erst in ca. 3/4 wochen ist, wollte ich fragen ob es möglich wäre, das ich ohne die bescheinigung nach einem vorschuss fragen kann, damit ich am anfang des monats meine rechnungen bezahlen kann
2 Antworten
Wenn dem Grunde nach Anspruch auf ALG - 1 besteht, ist auf Antrag im Regelfall auch ein Vorschuss möglich.
Mit was kannst Du denn beim ALG - 1 rechnen, wohnst Du alleine, was muss für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?
Unter Umständen hätte es evtl. Sinn gemacht, wenn Du zusätzlich noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt hättest.
Klar.. kannst du. Ob der allerdings gewährt wird ist eine andere Frage. Aber aus Erfahrung weiß ich das es eigentlich kein Problem ist.