Kann es wirklich sein, dass die Waren die verkostet werden bezahlt werden müssen?


26.04.2024, 14:20

Noch eine kleine Ergänzung. Da wird beispielsweise eine Flasche Wein geöffnet. Oder irgend ein Produkt wird aus dem Regal genommen und geöffnet. Heute wurde auch Espresso verkostet. Diejenigen die also die Waren zur Verkostung an die Kunden geben müssen sie bezahlen. Das kann ja auch nicht richtig sein.

5 Antworten

Naja, ob die das bezahlen müssen, ist fraglich.

Aber selbstverständlich muss entnommene Ware vom Bestand abgebucht werden. Und man möchte wohl auch eine Kontrolle haben, ob sich Verkostungen lohnen, also wie stark die Gratis-Abgabe den Verkauf beeinflusst.

Warum sollte der Supermarkt für eine Werbeaktion eines Herstellers löhnen müssen? Hat der überhaupt nicht nötig.

Der Hersteller will Werbung machen, dann bezahlt er natürlich auch dafür.

Du verkennst die Machtverhältnisse. Nicht der Supermarkt ist auf den Hersteller angewiesen, dass der ihn bittebitte beliefern möge - es sind die Hersteller, die sich Mühe geben müssen, um

  • überhaupt gelistet zu werden
  • einen Platz im Regal zu bekommen, wo man ihr Zeug auch sehen kann.

Als bei uns im Rewe Weinverkostung war hatte die Frau, die den Stand betreut hat gesagt, das der Wein als Probe gratis gegeben wird, als Werbemaßnahme und nicht aus dem Bestand vom Rewe kommt sondern von dem Weingut zur Verfügung gestellt wurde. Werbung kostet halt.
Weil der Wein sehr gut ankam ging er nach dieser Aktion ins Sortiment über.

Verkostung wird recht oft nur von dem Hersteller/Vertrieb etc bezahlt.

Der Supermarkt stellt nur seine Räume.

Normalerweise zahlt das immer der Lieferant die die Verkaufsforderung.

Jochen5 
Fragesteller
 26.04.2024, 20:38

Oft ist es aber so, dass diejenige der die Ware verkostet die Ware aus dem Regal nimmt. Meistens wird allerdings auch mehr geliefert wenn Ware verkostet wird.

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