Kann ein Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmes jemanden zum Chef machen obwohl er dafür gar keine Ausbildung hat?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt keine Ausbildung zum Chef oder Geschäftsführer. Und es gibt keine rechtlichen Vorgaben, dass man bestimmte formale Qualifikationen braucht, um eine Führungsposition zu bekleiden.

Nur in sehr wenigen Berufen gibt es rechtliche Vorschriften, dass man für deren Ausübung eine bestimmte formale Qualifikation benötigt - z. B. im Bereich des Rechts, in der Medizin oder in der Steuerberatung.

In den allermeisten Berufen gibt's das nicht. Da dient der formale Ausbildungsabschluss vor allem dazu, einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass man in der Lage ist, die anstehende Aufgabe korrekt und zügig zu erledigen, so, dass dieser Arbeitgeber bereit ist, diese Arbeit zu bezahlen.

Und ein Unternehmer, der per Vetternwirtschaft seine Positionen besetzt, völlig ungeachtet der Fähigkeiten der jeweiligen Personen, muss eben damit leben, dass in seinem Unternehmen unter Umständen die Aufgaben nicht optimal erledigt werden. Was wiederum dazu führt, dass das Unternehmen weniger Einnahmen und somit weniger Gewinne macht. Aber jeder Unternehmer hat eben auch das Recht, sein Unternehmen vor die Wand zu fahren.

Vetterles-Wirtschaft meinst du wohl ...
Ja klar kann der Chef bestimmen, wer eine Abteilung leitet.

Ein Inhaber kann zum Geschäftsführer oder Prokuristen ernennen wen er will !

Den Posten besetzt er fürs alltägliche !

Hi poppedelfoppe.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, d.h. jemand gute Dienste leistet und der Aufgabe gewachsen ist, kann er selbstverständlich zum Geschäftsführer befördert werden.