Kann die Ärztekammer bei nicht erteilen von Beschäftigungsverbot helfe?

4 Antworten

Den Arzt Wechsel gestaltet sich als schwierig weil es mitten im Quartal ist

Stimmt nicht. Grundsätzlich ist ein Arztwechesl während des Quartals möglich.

Jetzt ist meine Frage ob die Ärztekammer mir weiterhelfen kann?

Definitiv nein.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann vom Arzt nur dann verordnet werden, wenn Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren oder des ungeborenen Kindes droht. Hier gibt es durch das Mutterschutzgesetz ganz klare Regelungen,.

"Ein generelles Beschäftigungsverbot für Bildschirmarbeit gibt es für Schwangere nicht. Aber die sitzende Haltung am Schreibtisch kann auf Dauer unangenehm werden oder Rückenschmerzen verursachen. Nach Prüfung des Einzelfalls (vielleicht auch durch einen Betriebsarzt der hinzugezogen werden kann) greift hier höchstens ein zeitweiliges, individuelles Beschäftigungsverbot. Der Arzt der werdenden Mutter wird dann zusammen mit dem Betriebsarzt entscheiden, ob auftretende Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und ob ein teilweises oder ein komplettes Beschäftigungsverbot wegen eintretender Komplikationen gerechtfertigt ist."

https://www.lunamum.de/schwangerschaft/individuelles-beschaftigungsverbot-deine-rechte-als-schwangere/

Die Ärztekammer wird dir da auch nicht helfen können.

Es gibt einfach keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot. Das Beschäftigungsverbot greift nur wenn du auf Arbeit mit Chemikalien, Strahlung, Keimen oder ähnlichem zu tun hättest, die das ungeborene gefährden oder wenn du schwere körperliche Arbeit leisten würdest. Bei einem Bürojob ist das alles nicht gegeben.

Das glaube ich nicht.

Und aus Erfahrung: Dein Arzt hat recht.

Wenn es Dir mal nicht gut geht, geh zum Arzt.

sorry, du bist schwanger und nicht krank. bei einem bürojob bedarf es keines beschäftigungsverbotes. wenn du gemobbt wirst, wende dich an deinen chef oder den betriebsrat. die ärztekammer wird dir auch keine beschäftigungsverbot aussprechen.

Knautschi974 
Fragesteller
 30.10.2019, 11:44

Das ist leider nur halbwissen, das du hast. Habe mit der Kammer gesprochen und generell kann ein beschäftigunfsverbot auch in meinem Berufsfeld ausgesprochen werde. Hierzu muss ich entweder den Arzt wechseln, oder mit dem Hausarzt, oder einem Psychologen sprechen.

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