JugAmt will wohnungen besichtigen vor besuch?

3 Antworten

Das hängt von den genauen Umständen ab. In der Regel hat das Jugendamt das Recht, im Zusammenhang mit dem Kindeswohl und dem Besuchsrecht einer Angelegenheit, die Wohnverhältnisse des besuchten Elternteils oder der Person, die das Kind betreut, zu überprüfen. Wenn das Jugendamt Bedenken bezüglich der Sicherheit oder des Wohlergehens des Kindes hat, kann es daher verlangen, dass es die Wohnung besichtigt, bevor das Kind dort übernachtet oder sich dort aufhält.

Allerdings muss das Jugendamt seine Entscheidung immer im Einzelfall und in Abwägung der Interessen aller Beteiligten treffen und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Es würde empfohlen, in diesem Fall direkt mit dem Jugendamt zu sprechen und die Gründe für die Besichtigung der Wohnung zu erfragen und zu diskutieren.

GabbaBeast 
Fragesteller
 20.03.2023, 01:42

Es geht ja nicht um Übernachtungen beim grossen Bruder. Es geht nur um Besuch zb nachmittags und dann wieder mit der grossen schwester heim.

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Klar, wenn berechtigte Zweifel seitens des Jugendamtes bestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, sie wollen ja sichergehen das die Wohnverhältnisse dem Besuchskind gerecht werden. So das dem Kind weder gesundheitlich, körperlich noch psychisch Gefahr droht. Und falls es irgendwann auf Übernachtungsbesuche hinausläuft sollte natürlich auch eine Schlafmöglichkeit vorhanden sein.

GabbaBeast 
Fragesteller
 20.03.2023, 01:52

Sie ist doch in Obhut der grossen Schwester, hat sie nicht zu diesem Zeitpunkt das umgangsrecht, und somit auch die Aufsichtspflicht. Es kann doch nicht sein das sie jedesmal das JugAmt fragen muss wenn sie mit ihr wo hin oder zu wem sie will.

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Rockige  20.03.2023, 06:16
@GabbaBeast

Ich glaub ich steige langsam durch..... also. da ist die "kleine" Schwester - demnächst darf die kleine Schwester ihre große Schwester. Beide möchten zusammen in dieser Zeit den großen Bruder besuchen. Das Jugendamt möchte nicht das das Kind (das unter der Aufsicht und Verantwortung des Jugendamtes steht derzeit) in eine ihnen unbekannte Wohnung geht.

Je nach Alter dieses Kindes, wird da wohl strenger drauf geachtet. Je nach individueller Situation des KIndes/ der äusseren Umstände kann das durchaus sinnvoll sein.

Ich mein, ich hatte in meinem Zuhause schon Kinder aus dem Kinderheim zu Besuch da mein Nachwuchs mit ihnen befreundet ist. Damals waren alle noch im Grundschulalter und kannten sich durch die Schule/ den Schulweg. Selbst da wurden die Kinder nicht einfach so "ohne zu wissen wohin sie gehen/ ohne zu wissen wer die Gastgeberfamilie ist/ ohne Kontaktaufnahme zu uns Gastgebern" gelassen.

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GabbaBeast 
Fragesteller
 22.03.2023, 06:50
@Rockige

Also der Bruder ist 25 die Schwester ist 23 und die kleine ist 16.

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