Ist sexting zwischen einer 14 jährigen und einem 21 jährigen strafbar?
Damit ist nur der chat und nicht das austauschen von bildern gemeint
19 Stimmen
5 Antworten
Im Zweifelsfall ja.
Denn: Bei 14 u. 15 Jährigen wird nicht vorausgesetzt, dass sie vollumfänglich ermessen können , was die da tun. Bei u. 14 (Kinder) ist es klar: Nein, können sie nicht. Bei 16 u. 17: Ja, können sie. Dh., dass wenn es im Nachgang zu einer Anzeige käme, hat der 21-Jährige die Nichtfähigkeit zur Einschätzung der Situation ausgenutzt.
Hallo Oel2000u34,
ich glaube diese Tabelle erklärt das ganz gut.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, liebe Grüße Lotti3516
PS: Ich habe eben erst gesehen das du etwas zu deiner Frage hinzugefügt hast, soweit ich weiß ist das nicht Strafbar.

Vermutlich ist es strafbar. Ein 21jähriger sollte eine 14jährige nicht in solche Dinge einbeziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Eltern intervenieren, wenn sie davon erfahren.
Ja, ein Sexchat kann strafbar sein, wenn Geld geboten wird, Drohungen vorkommen, ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen wird oder es der minderjährigen Chatperson an Einsichtsfähigkeit mangelt. Letzteres wird regelmäßig angenommen, wenn die Person junger als 16 ist.
Grundlagen sind die §§ 177 ff. StGB.
Nein, Sexting ist nicht strafbar, solang keine Fotos ins Spiel kommen und keine Drohung, Beleidigung etc. ausgesprochen wird.
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/
Das Problem ist, dass der jüngere Part die volle Mündigkeit noch nicht erlangt hat. Du könntest daher als Völljähriger großen Ärger bekommen und schnell auch die Eltern am Hals haben.
Also wenn sie es mag beleidigt zu werden und sagt beleidige mich ist es strafbar oder?