Ist Schwarzarbeit haram?

3 Antworten

Es ist wie Diebstahl - am Gemeinwesen - somit eindeutig haram!

...es verstößt gegen geltende (weltliche) Gesetze....vielleicht hilft Dir das, zu beurteilen, ob "haram" oder nicht.

Ja, denn das Lügen ist haram, Betrug natürlich ebenso:

Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind hinsichtlich der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping u.a., sowie Kapitalvergehen, die z.B. durch einen Mangel an Beweisen nicht als Kapitalverbrechen bestraft werden können, gehören zu den Ermessensvergehen.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 55