Ist nikah gültig wenn wir kein Vertrag bekommen haben?
Salamu aleykum 💐 wir haben kurz vor ramadan islamisch geheiratet. Wir hatten zwei männliche Zeugen, der Imam war da und noch ein anderer Mann der in der Mosche tätig ist weil ich keine Familienangehörige habe die muslime sind ( bin selber vor ein paar Jahren konvertiert). Der Ablauf war ganz normal wie man es auch kennt aber wir haben tatsächlich keinen Vertrag bekommen der wir unterschreiben mussten usw. Normalerweise kenne ich es anders aber an dem Tag waren wir so aufgeregt. Jetzt mache ich mir aber sorgen dass es ungültig ist, andererseits weis ich, dass Allah es weiß und Allah der wichtigster Zeuge ist. Was meint ihr?
4 Antworten
Siehe etwa hier:
Der Ehevertrag ist ein erforderlicher Bestandteil der Eheschließung. Die Heirat selbst wird eigentlich als ein Vertrag angesehen, der zwischen zwei Beteiligten geschlossen wird. Die Heirat ist ein Bund, eine permanente Vereinbarung, die nur durch den Prozess der Scheidung gebrochen werden kann.
Man sollte den Ehevertrag mit Ernsthaftigkeit eingehen, und so wie bei jedem Vertrag, sollte man bestrebt sein, die Pflichten und die Verantwortungen gegenüber den anderen Beteiligten zu erfüllen. Alle Gelehrten stimmen darin überein, dass das Angebot von einem der Beteiligten und die Annahme durch den anderen grundlegend für den Ehevertrag sind. Die meisten dieser Gelehrten sagen auch, dass das Angebot von Seiten der Frau (bzw. dem Walî – dem Vormund oder derjenige, der ihn vertritt) kommen muss und die Annahme, während der Eheschließung, von Seiten des Mannes. Die Mehrheit der Gelehrten sagt auch, dass die Anwesenheit von beiden (dem angehende Ehemann und dem Walî), während der Eheschließung, erforderlich ist. Die Frau, die verheiratet werden soll, befindet sich außerhalb des ganzen Ablaufs.
Es ist hierbei wichtig zu erwähnen, dass das Einverständnis des Walis eine Bedingung ist, ohne die der Vertrag ungültig wäre.
Der Ehevertrag selbst kann schlicht in mündlicher Form geschlossen werden, wenngleich er auch in Schriftform vervollständigt werden darf. Jede Formulierung, die die Absicht und die Ziele des Vertrags klarstellt, ist zulässig. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Aspekte, die zum Heiraten laut Scharî’a (islamisches Gesetz) gehören, nach Vertragsschließung der Ehe für jede Person verpflichtend werden, ungeachtet dessen, ob sie im Vertrag angegeben sind oder nicht. Diese Aspekte schließen die Rechte und Pflichten jedes Beteiligten mit ein, so wie zum Beispiel die Bereitstellung des Lebensunterhalts seitens des Ehemanns für seine Ehefrau, und das Einwilligen der Ehefrau, ihrem Ehemann zu gehorchen, usw.
Quelle: https://www.islamweb.net/de/article/151520/Der-Eintritt-in-den-Ehebund-Der-Ablauf-der-Ehe
Dr. Ali Gomaa, der ehemalige Mufti von Ägypten, erließ eine Fatwa, dass eine Ehe ohne Dokument oder Standesbeamten (Ma'zun) halal ist. Er sagte: „Die Ehe hat in der islamischen Scharia Säulen, die erfüllt sein müssen, und solange die Ehe frei von religiösen Hindernissen ist, ist sie halal.“
Er fügte während seines Auftritts in der Sendung Wallahu A'lam auf dem Fernsehsender CBC am heutigen Dienstag hinzu, dass eine der Säulen der Ehe die Zustimmung und Annahme sei. Außerdem müsse die Ehe vor zwei gerechten Zeugen geschlossen werden, und die Frau müsse auf den Antrag des Mannes mit den Worten „Ich habe mich dir zur Frau gegeben“ antworten.
Er erklärte, dass eine der Bedingungen der Ehe darin bestehe, dass die Frau einen Vormund habe. Falls sie jedoch volljährig und bereits verheiratet gewesen sei, könne sie sich gemäß der Meinung von Imam Abu Hanifa selbst verheiraten. Er stellte klar, dass sich aus diesem Vertrag die Mahr (Brautgabe) ergebe, die entweder festgelegt oder anhand der Verhältnisse von Verwandten oder Nachbarn der Ehefrau bestimmt werde.
Gomaa wies darauf hin, dass eine Ehe, die frei von religiösen Hindernissen sei und ohne Dokument oder Standesbeamten geschlossen werde, vor Gott halal sei.
Der ehemalige Mufti von Ägypten erwähnte, dass die Bekanntmachung der Ehe mindestens vor zwei Personen erfolgen müsse. Er erklärte, dass die Ehe im Falle einer fehlenden Bekanntmachung ausgesetzt sei, dass eine Scheidung nicht gezählt werde und die Ehe erneut geschlossen werden müsse. Er fügte hinzu, dass, falls eine Ehe ohne Zeugen geschlossen werde, der Vertrag für drei Tage in der Schwebe bleibe. Falls innerhalb dieser Zeit keine Zeugen vorhanden seien, müsse die Ehe erneut geschlossen werden.
Dr. Khaled Hamdi, ehemaliger Dekan der juristischen Fakultät und Professor für Zivilrecht an der Ain-Schams-Universität, kommentierte dies mit den Worten: „Das Ehedokument ist ein Mittel zur Beweissicherung, da man sich nicht auf das reine Gewissen verlassen kann.“ Er stellte fest, dass eine Ehe ohne Dokument oder Urkunde gesetzlich nicht anerkannt sei, um Probleme zu vermeiden, die sich aus dem Fehlen eines Ehebelegs zur Nachweisführung der Abstammung und der Rechte der Ehefrau ergeben könnten. Er merkte an, dass das Gesetz dies durch Klagen zur Ehe- und Abstammungsfeststellung regeln könne.
Dr. Jamil Abdel Baki, ehemaliger Dekan der juristischen Fakultät der Ain-Schams-Universität und Professor für Strafrecht, erklärte: „Ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein, da ein Vertrag das Zusammentreffen von Angebot und Annahme bedeutet, die sich auf ein rechtmäßiges Objekt gegen eine bestimmte Gegenleistung beziehen.“
Der Rechtsprofessor der Ain-Schams-Universität erklärte in einer exklusiven Stellungnahme gegenüber Youm7, dass diese Ehe zwar gültig sei, aber die Abstammung nicht beweise. Er sagte: „Die Schrift dient der Beweissicherung, während der Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann.“
Alaikum salam,
eine mündliche Eheschließung ist ausreichend, darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Ein schriftlicher Vertrag ist optional.
Nach der Hanafitischen Rechtsschule ist die Ehe auch ohne Wali gültig, nach den anderen Rechtsschulen bräuchtest du einen Wali.
Selbst wenn du einer anderen Rechtsschule folgst, sollte das hier kein Problem sein, da du es als Konvertitin ohnehin schwer mit dem Wali hättest. Da kannst du dich einfach auf die Meinung der Hanafitischen Rechtsschule verlassen.
Islamisch-rechtlich zwar gültig, könnte aber staatsrechttlich evtl. Probleme bereiten. Frage nochmal sicherheitshalber nach