Ist Nesselsucht ein Ausschlussgrund bei der Polizei?
Hallo zusammen,
Ich habe dieses Jahr vor, eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen. Nun mein "Problem": Ich habe (höchstwahrscheinlich) eine Nesselsucht, aber diese beeinflusst meinen Alltag nur sehr wenig, da ich mich beim Juckreiz eigentlich gar nicht mehr kratzen muss. Gilt dies trotzdem als Ausschlussgrund?
MfG
2 Antworten
aber diese beeinflusst meinen Alltag nur sehr wenig,
Dein Alltag interessiert die Einstellungskommission auch nicht!
Die wenigsten fühlen sich durch die vielfältigen Defizite, die so ein EAV zutage fördert, beeinträchtigt.
Es ist eine Hautkrankheit, Fehler in der Histaminausschüttung, chronisch, behandlungsbedürftig, stressabhängig.
Es ist ein relativer Ausschlussgrund.
Gruß S.
Nein. Dann lass es einfach weg. Aber heul auch nicht rum deswegen.
Wenn du glaubst, irgendwas nicht tun oder anziehen zu müssen und das dann als Grund auskramst, wird's ein Bumerang.
Wogegen bist allergisch? Hausstaubmilbenallergie. ? Warst mal beim allergologen? Polizei stellt momentan auch Leute ein die keine Liegestütze können und Deutschmängel haben . Sollte also kein Problem sein. Ich hatte Quaddeln wegen Bettmilben und kürzlich wegen neuer Bettwäsche . Bude eingesprüht mit Milbopax . Also Sofa und bett . seitdem juckt nix mehr .
Und wie sieht es aus, wenn ich diese Nesselsucht noch nicht ärztlich Attestiert habe. Somit ist diese ja noch nicht bestätigt. Ich bin trotzdem dazu verpflichtet, beim ärztlichen Test zu erwähnen, dass ich diese "Krankheit" habe, richtig?