Ist man verpflichtet zu bezahlen? Unfall?

13 Antworten

Nein, auf keinen Fall zahlen.

Du hast den Schaden zwar verursacht, bist in diesem Fall aber NICHT schadensersatzpflichtig, da du zum Zeitpunkt des Schwächeanfalls nicht deliktfähig warst. Du hast den Schaden weder fahrlässig noch für dich vermeidbar herbeigeführt.

Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung, die wird ihn erfolgreich für dich abwehren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LouPing  21.08.2021, 18:10

Frage:

Wenn der Betroffene nicht „NICHT schadensersatzpflichtig, da du zum Zeitpunkt des Schwächeanfalls nicht deliktfähig“ -warum sollte dann seine Haftpflicht zahlen bzw. einen Fall aufrollen?

Seit wann zahlen Versicherungen bei Unschuld und warum sollte er den Schaden überhaupt melden? Das verursacht bei der Versicherung unnötige Kosten. Wer soll den versicherungsinternen Aufwand dann zahlen?

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verreisterNutzer  21.08.2021, 18:18
@LouPing

Ich habe nicht geschrieben, dass die Haftpflichtversicherung zahlen wird, im Gegenteil

Die Haftpflichtversicherung umfasst auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, dazu ist sie vertraglich verpflichtet. Zahlen wird sie natürlich nicht, denn es besteht ja überhaupt kein berechtigter Anspruch

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LouPing  21.08.2021, 18:21
@verreisterNutzer

Eben, also kann man sich die Meldung sparen.

Der Zahlungsaufforderung widersprechen, bei Misserfolg zu Anwalt.

Alles andere ist Zeitverschwendung, weil die Haftpflichtversicherung schickt dem FS lediglich eine Absage, um den Forderer kümmern die sich nicht.

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verreisterNutzer  21.08.2021, 18:27
@LouPing

Das ist nicht richtig, den Anwalt muss der Fragesteller ggf selbst bezahlen, die Haftpflichtversicherung wirkt in dem Fall anwaltlich ohne irgendwelche Kosten zu verursachen. Und das nicht nur durch ein Schreiben, sondern notfalls bis zum Gerichtsurteil. Wenngleich das Schreiben der Versicherung von Rechtsanwälten verfasst wird und den Anspruchsteller normalerweise auf den Boden der Tatsachen zurück holt und in den meisten Fällen ausreicht.

Nimmt der Anspruchsteller dann seinerseits selbst Rechtsbeistand in Anspruch, wird auch sein eigener Anwalt die Aussichtslosigkeit der Forderung bestätigen und von weiterer Betreibung abraten.

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verreisterNutzer  21.08.2021, 18:29
@LouPing

Es geht auch keinesfalls um Zeitverschwendung, sondern um Schadensminderung, zu der jedermann verpflichtet ist

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LouPing  21.08.2021, 18:35
@verreisterNutzer

Ja, aber in dem Fall ist die Haftpflicht raus… also kann man auf den Antrag auf Kostenübernahme verzichten.

Ein straff formulierter Widerspruch reicht völlig aus.

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verreisterNutzer  21.08.2021, 18:48
@LouPing

Nein, die Haftpflichtversicherung ist eben überhaupt nicht raus. Sollte das Gericht zu anderer Ansicht kommen, ist sie nämlich gleichermaßen auch zur Leistung verpflichtet. Die Versicherung leistet auch keine Kostenübernahme, sondern die Abwehr als Sachleistung durch eigene Anwälte.... Und nochmal, wir sprechen hier über eine vertragliche Verpflichtung der Versicherung.

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand. Gewiefte Anwälte der Gegenseite könnten in der Lage sein, das Gesetz so zu verdrehen, dass der Fragesteller eben doch fahrlässig gehandelt hat und damit wäre er schadensersatzpflichtig und die Versicherung in der Leistungspflicht.

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Das ist eine Frechheit!

Erstens musst du nicht für die Reinigungskosten aufkommen, und zweitens glaube ich nicht, dass es 8 Stunden dauert, ein paar Flecken wegzumachen.

440 € für 8 Stunden? Das ist totale Abzocke. Das wäre ein Stundenlohn von 55 € inkl. MwSt. wären es 65,45 € pro Stunde. Eine einfache Putzfrau hätte die Flecken in 10 Minuten für einen Stundenlohn von 10 € weggemacht!

Für solche Schäden haftet eigentlich die Haftpflichtversicherung!

Solange man unter 18 ist oder noch im Haushalt der Eltern wohnt, ist man in der Regel mit über die Eltern versichert. Sobald man einen eigene Haushalt hat, sollte man sich selbst versichern. Eine Haftpflichtversicherung kostet pro Monat 4 €.

Wenn ich du wäre, würde ich nicht zahlen! Sollte ein Mahnbescheid vom Mahngericht kommen, solltest du Widerspruch einlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

verreisterNutzer  21.08.2021, 18:15

Blutflecken sind äußerst hartnäckig, lass es also ruhig 8 Stunden gedauert haben, das wird niemand widerlegen können denke ich. Ist lange aber wahrscheinlich nicht zu lange.

Und 55 €\Stunde ist keine Abzocke sondern ein äußerst humaner Stundensatz der ja auch inkl aller Reinigungsmittel usw ist, die bezahlen sich auch nicht von alleine.

Die Haftpflichtversicherung tritt hier auch nicht mit Leistung ein, sondern lediglich durch die Abwehr des Schadens, denn sowas ist einer der seltenen Fälle, in denen der Verursacher überhaupt nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden kann.

Bis zum Mahnbescheid sollte man trotzdem nicht warten, sondern die Sache so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. Falls man gegen private Haftpflichtschäden versichert ist, erledigt die Versicherung die Abwehr, ist man im Rechtsschutz, übernimmt die die Abwehr. Ohne Rechtsschutzversicherung und ohne private Haftpflichtversicherung sollte man sich ohnehin erschießen, aber man kann sich auch ohne Anwalt verteidigen oder zahlt eben Anwaltshonorar aus eigener Tasche. Möglicherweise besteht auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe, aber so weit wird es erst garnichicht kommen.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Prinzipiell ja, allerdings sollte das deine private Haftpflichtversicherung übernehmen, sofern du eine hast.


Der Zahlungsaufforderung deutlich (begründet) widersprechen, bei Bedarf (wenn nicht akzeptiert) zum Anwalt.