Ist man verpflichtet Telefonisch erreichbar zu sein?
Grundsätzlich gehe ich nie ran wenn es Nummern sind die ich nicht kenne oder wenn ich Sie nicht erwarte. Falls mich jetzt z.B. eine Behörde anruft ich aber nicht rangehe weil ich ja nicht die Nummer erkenne; ist das Ignorieren des Anrufs das gleiche als würde ich einen Brief ignorieren oder gelten Telefonate als kein richtiges "Kommunikationsmittel" in Bezug auf Behörden, Ämter etc.
3 Antworten
Natürlich bist du nicht verpflichtet, Telefonisch erreichbar zu sein.
Generell rufe ich auch nur zurück, wenn die unbekannte Nummer eine Voicemail hinterlassen hat.
Wenn es sich um etwas wirklich wichtiges handelt, zum Beispiel eine behördlich angeordnete Befragung oder etwas anderes rechtliches, könnte das Amt so oder so Kontakt zu dir aufnehmen können mit einer Vorladung zum Beispiel.
Ist man verpflichtet Telefonisch erreichbar zu sein?
Nein, ist man nicht!
Wenn ich keine Zeit oder keinen Bock auf den Anrufer habe, gehe ich eben nicht ran. Es gibt ja dafür auch den automatischen Anrufentgegenehmer, falls jemend was wirklich dringendes loswerden möchte.
Eine "Rufbereitschaft" benötigt eine explizite entsprechende Vereinbarung.