Ist man verpflichtet eine Brand (den man nicht selbst gelegt hat) zu melden?
Angenommen ich weiß, dass ein Haus brennt und bin mir 100% sicher, dass sich keine Person darin befindet. Muss ich die Feuerwehr rufen? (oder Polizei oder sonstiges) oder kann ich es einfach straffrei ignorieren?
3 Antworten
Ruf an! Dafür gibt es die Notrufnummer! Wenn die Feuerwehr den Brand schon kennt, wird Dir der Mitarbeiter am Notruf das sagen und das Gespräch schnell beenden.
Keinen Notruf zu leisten - insbesondere, wenn Du nicht inGefahr bist - ist untterlassene Hilfeleistung - auch wenn kein Mensch in Gefahr ist. Denn die Bewohner des Hauses sind eindeutig in Not, selbst wenn sie unverletzt daneben stehen.
Strafgesetzbuch, § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Und das Wählen eines Notrufes ist definitiv eine Hilfeleistung.
Hallo!
Es gibt nur wenige Fälle, in denen man zur Anzeige verpflichtet ist. Dein Beispiel ist eines davon!
§ 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB iVm §§ 306, 306a, 306b Abs. 2 StGB verpflichtet hier zur Anzeige, allerdings kommt es u.A. darauf an wie sehr das Feuer bereits um sich gegriffen hat.
Wer einen Brand oder ein sonstiges Ereignis bemerkt, durch das Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 zu benachrichtigen. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist hierzu im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, wenn der Ersuchende zur Gefahrenmeldung nicht selbst im Stande ist.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=316317,13
Ich denke nicht, zumindest nicht im Sinne von Kultus. Da wird man lediglich versäumt haben, ein Bundesgesetz zu schaffen, weil die Länderregelungen genügt haben. Es gibt ja viele Länderregelungen, die vollauf genügen und bei denen erst in einem bedeutsamen Konfliktfall ein Bundesgesetz geschaffen wird.
Verstehe. Da geht der Aktionismus erst dann los, wenn Schadensersatzforderungen und Versicherungen ins Spiel kommen - US- Modell. Immer wieder der Clinch zwischen legal und legitim. Vielen Dank!
Bevor es zu solchen gesetzlichen Änderungen kommt, geht dem zunächst die Auslegung bereits bestehender Bundesgesetze voraus. Beispielsweise könnte im besagten Fall theoretisch auch der Paragraph "unterlassene Hilfeleistung" mit herangezogen werden, z.B. erweitert interpretiert, dass HIlfeleistung nicht nur bei unmittelbarer Gefahr zu erfolgen hat, sondern auch bei mittelbarer, was einleuchtend wäre, weil jemand mit durchschnittlicher Intelligenz und Bildung das Gefahrenpotential erkennen muss.
Oh ja, die nächste Hürde ist da die durchschnittliche Intelligenz....
Viele Grüße! Ich glaub, ich muss jetzt in den Garten :-)
Das ist ein Landesgesetz für Brandenburg, oder? Gibt es dafür auch Pendants für alle anderen Bundesländer?
Z.B. für Niedersachsen: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BrandSchGND2012pP7
Oder hier für NRW: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7477744,43
Scheint also wirklich reine Ländersache zu sein.
Ist das wirklich länderweise geregelt?