Ist klassische Musik immer gema-frei?

4 Antworten

Bei Klassischer Musik gilt das Urheberrecht ebenso wie bei jeder anderen Musik: Geschützt ist ein Musikstück, solange der Komponist nicht 70 Jahre tot ist. Bach, Mozart, Beethoven, Schubert und Wagner u.a. sind schon seit mehr als 70 Jahren tot, daher sind ihre Werke nicht mehr geschützt. Bei Richard Strauss, Arnold Schönberg oder Paul Hindemith ist die Schutzfrist noch nicht abgelaufen.

Grundsätzlich heißt es aber auch nicht, dass jedes Stück, etwa von Vivaldi oder Chopin grundsätzlich abgabefrei ist, denn durch den Auslauf der Schutzfrist für Komponisten, ist nur die Komposition selbst gemeinfrei geworden, aber nicht z.B. die Aufführung oder Aufnahme, die Du verwendest: Du kannst ein Stück von Beethoven zwar abgabefrei selbst spielen und aufführen, aber nicht einfach eine beliebige Aufnahme z.B. für ein Youtube-Video verwenden, denn obgleich die Komposition selbst gemeinfrei ist, ist es natürlich nicht die Interpretation durch einen Künstler.

Viele tote Künstler verdienen immer noch Millionen und dieses Geld geht entweder an ihre Familie etc. oder das wird zum Beispiel für die Krebsforschung gespendet. Erkundige am besten bevor du irgendeine Musik nimmst.

der komponist muss 400 jahre tot sein dann ist die musik sogar frei verkäuflich. aber man muss glaube ich eine eigene zusammenstellung der titel haben und eine bestimmte auflage

Aber deren Nachkommen oder die Inhaber der Rechte müssen noch nicht tot sein. Sicherheitshalber immer genau erkundigen, wenn man etwas verwenden möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung