Ist Kindergeld abhängig von dem Einkommen des Kindes?
Also ich bin jetzt 16 und werde fast 17 ...
Eine bekannte von mir hat eine Firma namens AHB und sie bietet mir an, FEST bei ihr zu Arbeiten! Also das heißt, dass wir uns über die Arbeitszeiten absprechen würden und ich eventuell 450€ im Monat kriege, was natürlich für mich als 16 jähriger eine relativ hohe Zahl ist!
Aber ein bedenken dabei habe ich trotzdem, und zwar meine Tante meint, dass mein Kindergeld und alle sämtlichen Einkommen, die durch meine verstorbenen Eltern entstehen, dadurch verringert oder zu einem Ausgleich gemacht werden.. Also mein sie, wenn ich da z.B. 100 € verdiene, wird mir 100€ oder weniger hier abgezogen...
Ich selber glaube es nicht, aber bin mir noch lange nicht sicher was dieser Sache angeht...
LG ilias
3 Antworten
Kindergeld ist seit dem 01.01.2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Wenn du keine Eltern mehr hast, dann bekommst du doch sicher Waisenrente ?
Seit 01.07.2015 wird Einkommen auch bei der Waisenrente nicht mehr angerechnet, diese kann man dann derzeit max.bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres bekommen, wenn man z.B. ab 18 dann in Ausbildung oder Studium wäre bzw.z.B. einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen würde.
Da würde dann ab 18 auch Anspruch auf Kindergeld weiter bestehen, dass gibt es allerdings im Normalfall nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres.
Was heißt Kindergeld von deinen verstorbenen Eltern? Meinst du Waisenrente?
Da die Eltern nicht mehr leben, ist der FS selbst Kindergeldbezieher für sich: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt_ba015404.pdf
Ausserdem als Vollwaise hat der FS Anspruch zusätzlich auf Vollwaisenrente ;-)
Da wird nichts verrechnet oder abgezogen. Das wird dir bis du 18 bist oder falls du studierst oder eine Ausbildung beginnst bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Egal wie viel du verdienst. Das bekommst du trotzdem oben drauf.
Also ich bin jetzt 16 und werde fast 17 ...
Hi ilias,
also bis zum 18. Lebensjahr gibt es den Kindergeldanspruch ohne i-welche Voraussetzungen - ausser der Geburt natürlich ;-)
Ab dem 18. Lj. findest du Infos hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
wie z.B.: Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Aber ein Bedenken dabei habe ich trotzdem, und zwar meine Tante meint, dass mein Kindergeld und alle sämtlichen Einkommen, die durch meine verstorbenen Eltern entstehen...
Also weder beim Kindergeldanspruch (Einkommensgrenzen wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft!) noch bei deiner Vollwaisenrente werden Einkommen angerechnet (seit Juli 2015 wird auch bei vollj. Waisenrenten nichts angerechnet!):
Rente für Waisen Wer hat Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente?Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Waisenrenten. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Dafür muss der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein oder bis zum Tod eine Rente bezogen haben.
Anspruch auf eine Waisenrente haben:
- leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
- Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
- Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden
Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.
Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über den 27. Geburtstag hinaus).
- einen Freiwilligendienst leistet.
- behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
- sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.
Frage: wie bist du denn krankenversichert???
Gruß siola55
Und wie ich krankenversichert bin muss ich noch gucken weil ich mir nicht so sicher bin... es ist noch alles frisch (tod meines Vaters...)
Sry das ich so spät bin, aber wollte unbedingt danke zu dieser echt wirklich hilfreichen antwort sagen !!! ;)
Ja genau! Die Weisenrente...