Ist es strafbar eine gebannte Switch zu verkaufen?

5 Antworten

Wenn du den Bann verschweigst ja.

Wenn du dagegen in deiner Anzeige mit angibst, dass die Konsole gebannt, und daher nicht mehr Onlinefähig ist, stellt das kein Problem dar, da der Käufer ja dann wissen sollte, was auf ihn zu kommt.

Nein, du kannst prinzipiell alles privat verkaufen was nicht ansich illegal ist (bspw. Drogen, Waffen, usw.)

Du kannst gebannte, teildefekte und auch komplett defekte Konsolen verkaufen wie es dir beliebt. Was illegal wäre ist wenn du den Bann verschweigst oder dem potenziellen Käufer auf irgendeine andere Art etwas vorspielst was nicht der Fall ist. Das wäre dann Betrug.

Wenn du, wie du gesagt hast, mit dem Bann ansich transparent umgehst und das klar dazu sagst/schreibst, dann hast du dabei nichts zu befürchten, in dem Fall liegt die Verantwortung dafür beim Käufer.

Nein ist es nicht. Der Verkauf ist generell nicht Strafbar. Die Bannung zu verschweigen wäre aber Betrug.

Dazu reicht es aber nicht einfach nur zu sagen das sie gebannt ist. Sondern du musst den Käufer auch klar informieren was das für ihn bedeutet, also er muss verstehen was der Bann macht.. Am besten sogar schriftlich, das der Käufer dann nicht im nachhinein sagen kann er hätte nix davon gewusst.

Wenn der bann auf das Gerät läuft dann würdest du ein funktionsunfähiges Gerät verkaufen. Solltest du das nicht beim verkauf klar stellen würdest du ganz sicher Probleme bekommen.