ist es strafbar die ip von leuten herauszufinden?
ich kann bei omegle sehen wo die leute wohnen
5 Antworten
ist es strafbar die ip von leuten herauszufinden?
Es kommt darauf an. Wenn ich mit einem Webserver kommuniziere, hinterlasse ich da meine IP-Adresse. Das "Herausfinden" der IP-Adresse ist also ein Leichtes.
Es gibt die DSGVO. Diese regelt, in welcher Weise personenbezogene Daten, und damit IP-Adressen, verarbeitet werden dürfen. In dem Sinne, wie Du "IP-Adressen von Leuten herausfinden" möchtest, verstößt Du gegen die DSGVO.
ich kann bei omegle sehen wo die leute wohnen
Nein, sicher nicht. IP-Adressen haben weder etwas mit Standorten noch mit Wohnadressen zu tun.
daher kann man doch von einer IP Adresse zumindest auf eine Region ziehen.
Was sich deutlich von "wo die Leute wohnen" unterscheidet.
Ganz und gar nicht. Eine IP-Adresse ist nichts geheimes oder sensibles, damit kann man rein gar nichts anfangen.
ich kann bei omegle sehen wo die leute wohnen
Kannst du nicht. Du kannst die grobe Region sehen, in der der Provider die IP registriert hat, mehr nicht. Ob die stimmt ist auch meist fraglich.
Du siehst da allenfalls, welchen Ort der Provider dem entsprechenden IP-Netz als Information zugeordnet hat. Das kann manchmal mehr, in der Regel aber eher weniger zutreffend sein. Bei mir erscheint zum Beispiel für meine IP-Adresse ein Ort, der über 100km entfernt ist. Das ist halt in diesem Fall der Firmensitz des Providers.
Nein, es ist ja auch nicht strafbar, die Adresse von Leuten rauszufinden....
Informiere Dich bitte über die aktuell geltenden Vorschriften zum Datenschutz.
Die sind mir durchaus bekannt. Deswegen darf ich trotzdem Adressen von Leuten besitzen. Sonst könnte ich sie ja schlecht kontaktieren....
Eventuell solltest du dich mal genauer über geltende Regeln des Datenschutzes informieren und vor allem, wen sie betreffen?
Es ging um IP-Adressen, nicht um Postadressen. Du benötigst keine IP-Adresse anderer, um diese zu kontaktieren.
IP-Adressen haben mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Die öffentliche IP-Adresse eines Internetanschlusses ist für jeden sichtbar, sonst würde das Internet nicht funktionieren.
Neben dem Datenschutz solltest du dich eventuell also auch noch darüber informieren, wie das Internet funktioniert. Gutes Video dafür für Jung und Alt:
https://www.youtube.com/watch?v=Xs7T1QAe-8E
Und ja, das ist alt, aber am Prinzip hat sich nichts geändert....
IP-Adressen haben mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Die öffentliche IP-Adresse eines Internetanschlusses ist für jeden sichtbar, sonst würde das Internet nicht funktionieren.
Du erzählst nichts neues. Es gibt aber einen Unterschied zwischen "für jeden sichtbar" und "personenbezogene Daten verarbeiten".
Ich kann auch durch die Straßen gehen und die Namen von den Klingelschildern abschreiben. Die sind auch öffentlich sichtbar. Jegliche Speicherung ist eine Verarbeitung. Das "Herausfinden" und den "Standort" bestimmen ist auch eine Verarbeitung.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und/oder nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person zulässig. Und ja, IP-Adressen sind personenbezogene Daten.
Na, dann belege mir doch bitte einfach mal deine Aussage mit den genauen gesetzlichen Grundlagen :-)
Die belegen deine Aussagen nicht. Ich geb dir mal nen Tipp: Ich bin eine Privatperson ohne wirtschaftliche Interessen....
Ich bin eine Privatperson ohne wirtschaftliche Interessen
Das entbindet Dich nicht von der Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz. Ich sehe in der DSGVO keinen Hinweis darauf, dass Privatpersonen ohne wirtschaftliche Interessen ausgenommen sind. Es ist bereits eine Privatperson verurteilt worden wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO.
Dann möchte ich dir hiermit Artikel 2 Absatz 2 nahelegen....
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Jetzt hast du was gelernt, somit war das Gespäch sogar sinnvoll :-)
Mir war klar, dass Du auf diese Vorschrift abhebst. Dann werden wir präziser und beziehen unsere Antwort nicht nur auf die Überschrift der Frage, sondern beziehen auch den Rest mit ein. Bis zu dem Punkt, wo Du die IP-Adresse ermittelst, ist es noch kein Problem. In dem Moment, wo versuchst den "Standort" herauszufinden, überschreitest Du jedoch die Grenze. Das Ermitteln von Daten Dritter (in der Regen persönlich nicht Bekannter) ist keine persönliche, schon gar nicht eine familiäre Tätigkeit. Diese Vorschrift wurde so erlassen, um zum Beispiel die Organisation von Familienfeiern nicht zu verbieten. Jegliche Gästeliste wäre nicht erlaubt. Man muss auch die Intention einer Vorschrift beachten, nicht immer nur den Wortlaut.
Bei Verwendung der sogenannten IP-Grabber, die hier in anderen Antworten und Kommentaren erwähnt wurde, ist immer unerlaubt. Das im hier genannten Video Verfahren, die IP-Adresse von anderen Omegle-Nutzern zu erkennen, ist insofern weniger problematisch, weil hier keine Dienste Dritter in Anspruch genommen werden.
Das Ermitteln von Daten Dritter (in der Regen persönlich nicht Bekannter) ist keine persönliche, schon gar nicht eine familiäre Tätigkeit.
Bei Verwendung der sogenannten IP-Grabber, die hier in anderen Antworten und Kommentaren erwähnt wurde, ist immer unerlaubt.
Und auch für diese beiden Aussagen bitte wieder die rechtlichen Grundlagen :-)
Ich werde mich hüten, hier in die Rechtsberatung einzusteigen. Spontan nur: Mit IP-Grabbern kommen Dritte ins Spiel, die für Dich Auftragsverarbeiter sind. Damit bist Du aus dem persönlichen und familiären heraus.
Mehr Zeit investiere ich nicht in diese fruchtlose Diskussion.
Ja, das sind die Standardausreden, wenn man nicht in der Lage ist, Belege zu liefern.....wie auch....gibt schließlich keine :-)
Das Herrausfinden (mit legalen Mitteln) ist nicht strafbar, wolhl aber der Nutzung ohne Zustimmung des "Inhabers" schon. Du darfst dein Wissen hierüber beispielsweise nicht ohne Zustimmung veröffentlichen...
Alter warum machst du sowas... Kannst du wirklich sogar die Adresse wissen?
Jeder kann deine Adresse wissen, wenn er auf dem Einwohnermeldeamt nachfragt. Eine Adresse is nichts geheimes. Ohne wärst du ja schließlich nicht erreichbar....
Ich wusste das man den die Stadt per ip wissen kann, aber das man die Adresse weiß, finde ich voll komisch, da können fremde Leute einfach deine Adresse herausfinden
Die genaue Adresse kann über die IP nicht rausgefunden werden....zumindest nicht von einem anderen User...
Ah ok gut also nur die stadt oder so... wie ich schon dachte
Jein! Technisch gesehen hast Du Recht, aber die Netzbetreiber vergeben IP Adressen häufig nach reginalen Gesichtspunkten, daher kann man doch von einer IP Adresse zumindest auf eine Region ziehen. Nur so kann man auch "Zuschauer" aus Ländern oder Kontinenten blocken...