Ist es rechtens bei einem Ausbildungsvertrag für das 3. Lehrjahr 4 Monate Probezeit einzutragen?
Hallo
Ich habe eine 1,5 jährige Ausbildung zum Verkäufer abgeschlossen und habe einen neuen Ausbildungsvertrag erhalten für das 3. Lehrjahr zum Kaufmann im Einzelhandel (20.01.22 - 19.01.23).
Ist es rechtens, wenn der 4 Monate Probezeit für das eine Jahr beinhaltet und 42,5 Std pro Woche?
2 Antworten
jeder neue Vertrag hat eine neue Probezeit von 1 bis max 4 Monate. Eine Vertragsverlängerung beinhaltet keine Probezeit
eigentlich ist das nicht rechtens, die probezeit hast du ja am anfang der lehre, für das 3. jahr noch mal ne probezeit reinzutun ist nicht gerade schlau vom arbeitgeber
Das 1,5 Jahr war in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk, doch der Einzelhandel hat mich für das 3. Jahr übernommen ohne Kooperation mit dem Bfw und in dem neuen Vertrag stehen 42,5 Stunden und 4 Monate Probezeit