Wir schreiben Montag eine Leistungskurs-Klausur (gymnasiale Oberstufe; Nordrhein-Westfalen) vor 2 Monaten haben wir die erste geschrieben und immer noch nicht zurückbekommen!
Die Lehrerin hatte wohl keine Zeit und ist jetzt auch noch krank. Mein Kurs hat echt Probleme mit dem Thema, weil wir auch noch über eine englische Lektüre schreiben, diese aber auch erst eine Woche vor der Klausur bekommen haben. Als Lernmaterial haben wir nur Beispielsätze und total viele Hausaufgaben bekommen.
Ich weiß, diese Frage, ob man die nächste Klausur trotzdem schreiben muss/darf, obwohl man die erste noch nicht zurück bekommen hat, wurde schon öfters gestellt, allerdings sagt jeder etwas anderes und ich wollte wissen, ob das Gesetz, dass man die nächste Klausur dann nicht schreiben darf und noch aktuell ist.
Kann mir jemand bitte den Link von diesem Schul-Gesetz schicken? (Wie es aktuell lautet.) Ich finde das nicht. Also die Schulgesetz-Seite schon, nur nichts über Klausuren-Rückgabe.
Ich will keine Revolution starten oder einen Aufstand machen, aber fast immer sind die Schüler die die Fehler machen, und es geht mir auch nicht darum, einfach keine Klausur schreiben zu wollen, sondern weil diese Klausuren/Noten wichtig für mein Abitur sind!