Ist es illegal ein Screenshot vom Chat zumachen?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Vor 2 Stunden hab ich mit ein Mädchen auf Snapchat geschrieben. Sie meinte, dass ich ein falschen Account benutze. Was nicht stimmt. Als sie mich in der einen Nachricht als dumm bezeichnete hab ich nochmal ein Screenshot gemacht. Ich bin ehrlich gesagt am überlegen, ob es falsche Verdächtigung war was sie gemacht hat.
5 Antworten
Du hast kein Problem, das Problem machst du dir selber.
screenshots zu machen ist nicht verboten. Auch nicht, so zu veröffentlichen, wie du es hier getan hast, sofern der andere user unkenntlich bleibt. Das ist der Fall, solange man nur den Vornamen kennt.
Ansonsten: Vergiss diese Alexandra. Wegen einer solchen Lapalie darüber nachzudenken, ob ein Straftatbestand vorliegt, lohnt sich nicht.
Meines Wissens nach ist die Veröffentlichung eine Straftat nennt sich Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes
Das was Ronny gesagt hat.
Ich Frage mich nur: wozu der ganze Aufriss? Einfach abhaken und gut ists.
Falsche Verdächtigung ist es nicht. Dazu müsste man jemanden einer Straftat verdächtigen. Was das Benutzen von Fantasienamen im Internet nicht ist. (Höchstens ein verstoss gegen die AGB)
veröffentlichen kannst du schon, nur wenn du den Benutzernamen verdeckst
Der Screenshot ist nicht strafbar. Die Veröffentlichung schon. Falsche Verdächtigung? Was läuft denn bei dir nicht richtig?