Ist es eine große Sünde, wenn man nicht in der Moschee seine Pflicht Gebete betet oder kann man es auch zu hause beten als Mann?

4 Antworten

Die Gebete müssen nicht zwingend in der Moschee gebetet werden. Du kannst genauso auch daheim beten. Eine Ausnahme bildet das Freitagsgebet. Dieses muss in der Moschee verrichtet werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

Damit das Freitagsgebet verpflichtend ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Zeit für das Gebet muss eingetreten sein. Dies bezieht sich auf die Zeit von zawāl, oder mit anderen Worten, die Zeit der ẓuhr. Darüber hinaus ist die Zeit für das Freitagsgebet diejenige, die allgemein als Beginn von zawāl angesehen wird; wird das Freitagsgebet also über diese Zeit hinaus verschoben, gilt seine Zeit als vorbei und das ẓuhr-Gebet muss stattdessen verrichtet werden;
2. die Zahl der Anwesenden muss mindestens fünf betragen, einschließlich des Imams. Wenn sich nicht fünf Muslime versammeln, wird das Freitagsgebet nicht verpflichtend;
3. es muss ein Imam vorhanden sein, der alle Bedingungen erfüllt, wie z.B. gerecht zu sein (ʿādil) und alle anderen Eigenschaften, die von einem Imam verlangt werden, die im Abschnitt über die Gemeindegebete (jamāʿah) erwähnt werden. In Abwesenheit eines Imams wird das Freitagsgebet nicht obligatorisch.

Und hier sind die Ausnahmeregeln beschrieben:

Wenn das Freitagsgebet unter allen Bedingungen stattfindet und derjenige, der es verrichtet, der unfehlbare Imam (ʿA) oder sein besonderer Vertreter ist, ist es verpflichtend, daran teilzunehmen; andernfalls ist es nicht verpflichtend. In der ersten Situation ist es jedoch für die folgenden Personengruppen nicht verpflichtend, daran teilzunehmen:
1. Frauen;
2. Sklaven;
3. Reisende, auch solche, deren Pflicht es ist, das vollständige (tamām) Gebet zu verrichten, wie diejenigen, die die Absicht haben, [an ihrem Zielort zehn oder mehr Tage] zu bleiben;
4. die Kranken, die Blinden und die Alten;
5. diejenigen, die mehr als zwei Farsakhs [ca. 11 km] von einem Ort des Freitagsgebets entfernt sind;
6. diejenigen, die aufgrund von Regen, starker Kälte oder ähnlichem Schwierigkeiten haben, das Freitagsgebet zu verrichten.

Quelle: Islamic Laws von Ayatollah SIstani

Wir raten diesen Menschen Allah, Gepriesen und Erhaben ist Er, zu fürchten, und mit den Muslimen in Gemeinschaft in der Moschee zu beten, weil die korrekteste Meinung unter den Gelehrten die ist, dass das Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichtet werden muss und es ist einem Mann nicht erlaubt, dem Gemeinschaftsgebet in der Moschee fern zu bleiben, es sei denn er hat eine Entschuldigung. Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{لقد هممت أن آمر بالصلاة فتقام, ثم آمر رجلاً فيصلي بالناس, ثم أنطلق معي برجال معهم حزم من حطب إلى قوم لا يشهدون الجماعة فأحرق عليهم بيوتهم بالنار}

„Ich dachte daran zum Gebet zu befehlen und sodann wird die Iqamah hierfür gerufen, anschließend würde ich einem Mann befehlen das Gebet zu leiten, dann würde ich mit einigen Männern, die mit sich Bündel von Holz tragen, zu den Leuten gehen, die nicht die Gemeinschaft bezeugen (Anm. d.h., die nicht am Gemeinschaftsgebet teilnehmen) und ihre Häuser mit Feuer niederbrennen.“

Diese Leute haben wahrscheinlich gebetet, jedoch wollte der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam), dass sie mit der Gemeinschaft in der Moschee beten, so wie es in der Schari’ah vorgeschrieben ist. Denn die Gemeinschaft, die in der Schari’ah vorgeschrieben ist, ist die Gemeinschaft, die in der Moschee betet. Und Moscheen sind die Plätze, wo Menschen zur Gebetszeit gerufen werden, hin zu kommen. Deshalb sagte ‘Abd-Allaah ibn Mas’ud (radiyaAllahu anhu):

{من سره أن يلقى الله غداً مسلماً فليحافظ على هؤلاء الصلوات حيث ينادى بهن}

„Wer Allah morgen als Muslim treffen möchte, der soll regelmäßig den Gebeten beiwohnen, zu denen gerufen wird.”

{حيث ينادى بهن} „Zu denen gerufen wird”; {حيث} bedeutet „Ort“, von dem der Ruf getätigt wird. Dies hat zu tun mit den täglichen fünf (Pflicht-)gebeten.

In Bezug auf das Jumu’ah (Freitagsgebet), so ist es mit Sicherheit waajib, es in der Moschee zu verrichten.

Was die freiwilligen Gebete betrifft, so sagte der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam):

{أفضل صلاة في بيته إلا المكتوبة}

„Das vorzüglichste Gebet eines Mannes ist das in seinem Haus, außer das vorgeschriebene Gebet.“

Darauf basierend, ist es besser für eine Person, die freiwilligen Gebete zuhause zu verrichten, abgesehen von den freiwilligen Gebeten, für die es vorgeschrieben ist, sie in der Moschee zu verrichten, wie z.B. das Sonnenfinsternis-Gebet wenn man davon ausgeht, dass es nicht verpflichtend ist.

Und bei Allah ist der Erfolg.

Shaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah

Majmuu’ Fataawa Ibn ‘Uthaymin, 15/19

Abu Musa berichtete: Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{أعظم الناس أجرا في الصلاة أبعدهم فأبعدهم ممشى}

„Die Leute, welche die größte Belohnung für das Gebet erhalten, sind diejenigen, welche aus der weitesten Entfernung kommen.“ (Al-Bukhaari, 623; Muslim, 622)

Muslim (653) überlieferte von Abu Hurayrah (radiya-llahu anhu):

{أَتَى النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَجُلٌ أَعْمَى، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّه، إِنَّهُ لَيْسَ لِي قَائِدٌ يَقُودُنِي إِلَى الْمَسْجِدِ، فَسَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ يُرَخِّصَ لَهُ فَيُصَلِّيَ فِي بَيْتِهِ، فَرَخَّصَ لَهُ، فَلَمَّا وَلَّى دَعَاهُ، فَقَالَ: هَلْ تَسْمَعُ النِّدَاءَ بِالصَّلاةِ؟ قَالَ: نَعَمْ. قَالَ: فَأَجِبْ}

„Ein blinder Mann kam zum Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) und sagte: ‚Oh Gesandter Allahs, wahrlich, ich habe niemanden, der mich zur Moschee führt‘ und er bat den Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) um die Erlaubnis, zuhause beten zu dürfen, und dieser gab sie ihm. Als er sich zum Gehen umdrehte, rief er ihn zurück und sagte: ‚Kannst du den Ruf zum Gebet hören?‘ Er sagte ‚Ja.‘ Daraufhin sagte er: ‚So reagiere darauf.‘“

Ibn Maajah (793) überlieferte von Ibn ‘Abbas (radiya-llahu anhum) dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{مَنْ سَمِعَ النِّدَاءَ فَلَمْ يَأْتِهِ فَلَا صَلاةَ لَهُ إِلا مِنْ عُذْرٍ}

„Wer den Ruf (zum Gebet) hört und ihm nicht folgt, für den gibt es kein Gebet, außer für den, der eine Entschuldigung hat.” (Als Sahih von al-Albaani in ‚Sahih al-Jaami’‘, 637 eingestuft.)

Al-Nawawi (rahimahullah) sagte (‚Al-Majmuu‘, 4/353): Mit „Wer den Ruf (zum Gebet) hört“ ist gemeint: wenn der Mu’azzin an der Ecke der Stadt steht und andere Geräusche sowie der Wind nicht zu hören sind und wenn man gut lauscht. Wenn ein Zuhörender ihn hören kann, ist er verpflichtet (Anm. am Gebet teilzunehmen), und wenn er ihn nicht hören kann, dann ist er nicht dazu verpflichtet.

Das Ständige Komitee wurde gefragt: Wenn ich den Mu’azzin aus einer Entfernung von 800 Meter hören kann, sollte ich beten wo ich bin, oder zur Moschee gehen, von wo der Ruf zum Gebet kam?

Sie antworteten: „Du musst zu dieser Moschee gehen und dort mit der Gemeinschaft beten, oder in jeder anderen Moschee, wo es leichter für dich ist, sofern du dazu imstande bist“, dann zitierten sie die zwei oben genannten Ahadith.

Das Ständige Komitee wurde über einen Mann befragt, welcher im 8. Stock wohnt und die Moschee 500 Meter weit entfernt von ihm ist. Ist es ihm erlaubt, die Gebete in Gemeinschaft mit seiner Familie in seiner Wohnung zu beten?

Sie antworteten: Das Gemeinschaftsgebet in der Moschee ist Pflicht, du musst deshalb in die Moschee gehen und die Gemeinschaftsgebete dort mit den Muslimen beten. Du hast bei dieser Entfernung kein Recht auf eine Erlaubnis, das Salah mit deiner Familie zu verrichten. (Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah, 8/59)

Man darf überall beten aber lieber mit einem Gebetsteppich oder jacke, weil es kann sein das der boden dreckig ist, aber natürlich darf man überall beten InShaAllah.

Ich hoffe ich konnte dir dabei helfen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Man kann Zuhause beten, aber das Freitagsgebet muss in der Moschee verrichtet werden.