Ist es ein Wildunfall, wenn man eine Taube überfährt?

3 Antworten

Hallo,

Kommt darauf an! Ein Wildunfall ist ein Unfall mit einem Tier, das dem Jagdrecht unterliegt.

Bei einer Haus- oder Stadtaube wäre es es also keiner. Wildtauben, zB. Ringel-, Türken- und Hohltauben allerdings unterliegen (auch wenn sie nicht alle eine Jagdzeit haben, also tatsächlich auch gejagdt werden dürfen!) dem Jagdrecht. In ihrem Fall wäre es also ein Wildunfall.

Auch wenn der Zusammenprall mit einer Taube ziemlich unwahrscheinlich ist, und der dabei entstehende Schaden meist gering bleiben dürfte, bei der Frage, ob es ein Wildunfall war, geht es ja meist darum: kommt die Teilkasko für den Schaden am Fahrzeug auf?

Es gibt wohl auch Versicherungen, die Schäden durch "Federwild" (Wildarten, die zu den Vögeln zählen) ersetzen, meist beschränkt sich die Leistung jedoch auf Unfälle mit "Haarwild", also zB Reh, Wildschwein, etc. (Für den Schaden bei einem Zusammenprall mit einem Wolf würde also auch nicht aufgekommen, er zählt ja nicht zum Wild!)

Siehe zB hier:

https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle/

Nein, als Wildunfall zählt, nur wenn einen Schaden durch Haarwild (z. B. Reh- und Damwild) oder durch das Ausweichmanöver entsteht.
In deinem Fall zählt die Taube zu Federwild.

Nein, denn das Überfahren wird nicht als Unfall eingestuft.Ein Wildunfall ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier, das beim Überqueren der Straße angefahren wird und in der Regel auch Schäden am eigenen Fahrzeug hinterlässt.