Ist eine E-Mail-Bitte um Geld eine Straftat?

2 Antworten

Das dürfte nicht strafbar sein, aber nutzlos.

Die Mails werden die nicht lesen, und gleich als Spam melden

Solange es Deine "Bitte" und nicht den Sachstand des Bettelns erreicht.

Mir ist sonnenklar (!), dass die Erfolgsaussichten meines Ansinnens sehr überschaubar sein werden

Überschaubar ist geschmeichelt. Sie sind de facto gleich Null.
...und wenn Du aufdringlicher als nur eine Email wirst, dann könntest Du Dich auch schnell mit Zivilanzeigen konfrontiert sehen.

Täuschung, Belästigung oder Nötigung sind strafbar.


annie80  08.06.2025, 04:05

Eine reine Bitte um Geld, und das Einsetzen dessen für den genannten Zweck wäre weder Täuschung, Belästigung oder Nötigung.

mchawk777  08.06.2025, 10:41
@annie80

Ja. Und?

Darf man nicht die Fallstricke nennen, in es gibt? 🤷‍♂️

annie80  08.06.2025, 12:00
@mchawk777

Stimmt, ich habe glaub nur den letzten Satz deiner Antwort richtig gelesen. Ich nehme meine Kritik zurück.