ist ein Angebot gültig?
oder kann die Fa. vom Angebot abweichen?
Folgender Sachverhalt, wir haben ein Angebot für eine Photovoltaik Anlage bekommen, das beinhaltete auch einen Heizstab.
Die Photovoltaik Anlage wurde Ende 2022 erstellt.
Die Anmeldung von der Fa. bei den Stadtwerken erfolgte im Februar 2023.
Der Heizstab wurde aber erst im Oktober 2023 in Betrieb genommen.
Wir bekamen im Oktober 2022 eine Abschlagsrechnung für die Anlage.
Der Heizstab wurde im Oktober als Einzelrechnung ausgestellt.
Gleichzeitig bekamen wir die Endabrechnung, identisch mit der Abschlagsrechnung vom Oktober 2022
Ich bin der Meinung, wenn er eine Endabrechnung erstellt, dann sollte doch die Rechnung auch den Heizstab beinhalten.
Was habt Ihr für eine Meinung?
firmen
2 Antworten
Gem. § 145 BGB ist ein Angebot rechlich bindend. Es sei denn, die Gebundenheit wurde ausgeschlossen.
Da der Heizstab ja schon mit einer separaten Rechnung in Rechnung gestellt wurde, kann er nicht noch einmal mit der Abschlussrechnung berechnet werden.