4 Antworten

Besitz erlaubt, Führen verboten (Einhandmesser).

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Feststellbares Einhandmesser, legal zu erwerben, fällt aber unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

'Titaniumklinge' ist übrigens ein Witz. Das Messer hat eine Stahlklinge ( 9Cr18Mov).

"Titaniumklinge" 😂

Führen nicht erlaubt, besitzen darfst du es aber.

Ich würde dir aber eher raten, doch nochmal nach einem anderen Messer zu schauen.

Erwerb und Besitz erlaubt, Führen verboten, da feststellbares Einhandmesser.

Woher ich das weiß:Hobby