Ist die LKW Führerschein Untersuchung wirklich eine G25 Untersuchung?
Huhu,
ich hab da mal eine Frage an Euch. Habe im Netz gesucht und gesucht aber nix eindeutiges gefunden. Mein Freund hat vor ca. Zwei Monaten den großen LKW Führerschein gemacht. Dafür musste er ja ein Gutachten vom Augenarzt und über die körperliche Eignung erstellen lassen. Jetzt kann er zum 1.4. eine neue Stelle antreten, was ja zeitlich sehr knapp ist. Aber dazu muss er eine "G25" Untersuchung machen lassen. In der Fahrschule und so sagt man ihm immer dass die Untersuchung für den Führerschein eine "G25" Untersuchung ist. Der neue Chef ist sich nicht sicher und meint für den LKW Führerschein dass wäre keine "G25" Untersuchung. Kann mir einer von Euch was dazu sagen? Mein Freund will die Stelle so sehr haben. Nur wenn der Chef recht hat und es keine G25 ist, dann schafft mein Freund ja nicht diese bis Montag machen zu lassen.
3 Antworten
Die G25 findet nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften statt und ist eine Vorsorgeuntersuchung für Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Diese ist im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften und der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers sehr wohl verpflichtend. Allerdings muss die Untersuchung von einem anerkannten Arbeitsmediziner durchgeführt werden. Insofern glaube ich nicht, dass die Untersuchung im Rahmen des Führerscheins durchgeführt worden ist.
G 25 und das ärztliche und augenärztliche Gutachten nach Anlage 5 + 6 Fahrerlaubnisverordnung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt die G25 nicht für den LKW-Führerschein an. Ob die Gutachten nach Anlage 5 + 6 als Ersatz für die G25 anerkannt werden wage ich zu bezweifeln.
Soweit mir bekannt ist, ist die G25 Untersuchung keine gesetzliche Pflicht, der Arbeitgeber kann sie jedoch verlangen.
Die Untersuchung kann man in jedem Fall auch noch nachholen, wenn es "zeitnah" geschieht!
Huhu,
danke! Darum geht's ja nicht;-) Das ist ja kein Problem die zu machen. Nur für den Job ab 1.4. braucht er die Untersuxhung vorher. Und das wird mehr als knapp. Wenn die Eignungsuntersuchung für den Führerschein jedoch eine G25 ist, dann hat er sie ja doch schon und kann am 1.4. anfangen.