wenns keine unfallflucht war wird i.d.r. nur die trunkenheitsfahrt gewertet.bei fem erreichten bak wert gibts keine mpu es sei denn es gab schonmal ne trunkenheitsfahrt.dann kann es wegen alk zur mpu gehen

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zfer heißt zentrales fahrerlaubnisregister.faer fahreignungsregister (Flensburg) 0 wird sicherlich heissen das 0 Eintragungen vorhanden sind.hat der mandant noch keinen kartenführerschein wird sich das n auf negativ beziehen da im zfer nur Kartenführerscheine gespeichert sind. die daten dürften für eine übersetzung aber nicht so wichtig sein da ed eher von relevanz ist welche klassen erteilt wurden und ob ein entzug vorliegt.

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In der Regel sollte das möglich sein. Lass Dir zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung nach §74 FeV noch eine sogenannte Karteikartenabschrift aushändigen. Da ist dann der Besitzstand Deiner Fahrerlaubnis ersichtlich und somit können ggfls. Schadensfreiheitsklassen etc. berechnet werden.

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bei det klasse m gibt es keine probezeit.die probezeit würde lediglich bei a klassen angerechnet.von daher gilt die provezeit ab Erteilung der klasse b

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Wenn es zweimal verurteilt wurde kannst du dich auf ne mpu wegen wiedetholten straftaten einstellen.

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Das kenne ich auch von früher.allerdings wurde bei uns auch mal versucht einzubrechen als ich alleine war.seitdem habe ich immer alle rollos runter gemacht,türe abgeschlossen überall licht an gemacht und pfefferspray gehabt.

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Der Prüfauftrag wird dem TÜV erteilt. Dieser sendet ein Bewerberdatenblatt an die von Dir angegebene Fahrschule. Deine Fahrschule wird dich dann informieren.

Die bearbeitung kann gut und gerne mind. 4-6 Wochen dauern. Es muss schlielich auch auf den Führerschein von der Bundesdruckerei gewartet werden.

Ich würde nicht anrufen, es rufen täglich zig Leute an, beschleunigen tut es die Arbeit dann trotzdem nicht.Warte einfach nochmal zwei bis drei Wochen.

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Wenn die führerscheinstelle eine äeztliche anordnet ist es eine ärztliche und keine medizinisch-psychologische.ich würde mal bei der begutachtungsstelle anrufen uns darauf hinweisen.kommt schon mal vor das die was durcheinander bringen.wenn auch selten. Abstinen wirst du aber nachweisen müssen

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Bei uns ist das vereinbarungssache bei antragstellung.wenn ein fs gpr a2b mit zum tüv geschickt wird bekommst du den erst wenn du alles bestanden hast. Wenn man weiß das man b oder a2 zuerst macht kann man nur für diese klasse einen fs mitschicken lassen. Es gibt auch die möglichkeit mit vorläufigen fahrerlaubnissen zu arbeiten wenn der entsprechende fs noch nicht da ist.

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G 25 und das ärztliche und augenärztliche Gutachten nach Anlage 5 + 6 Fahrerlaubnisverordnung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt die G25 nicht für den LKW-Führerschein an. Ob die Gutachten nach Anlage 5 + 6 als Ersatz für die G25 anerkannt werden wage ich zu bezweifeln.

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Hallo, sorry am Rechner kann ich nicht direkt auf Ihren Kommentar antworten. Im EU-Kartenführerschein finden Sie in der Spalte 11 ein etwaiges Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse. In der Spalte 12 würde die Schlüsselzahl 95 stehen, dies ist die Berufskraftfahrerqualifikation welche zum gewerblichen Verkehr berechtigt (solange die Schlüsselzahl nicht abgelaufen ist). Ist die Faherlaubnisklasse abgelaufen ist sie abgelaufen, egal ob privat oder gewerblich. Fährt man die Klasse nach Ablauf stellt dies den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. Die Fahrerlaubnisklasse kann nach Ablauf verlängert werden (dies nennt man dann Erweiterung da der ursprüngliche Besitzstand nicht mehr besteht). Hierfür benötigt man ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nach An. 5 + 6 Fahrerlaubnisverordnung. Ebenfalls wird ein behördliches Führungszeugnis benötigt und je nach Alter Leistungstests. Nach Erteilung kann man die Klassen ganz normal wieder fahren (privat und gewerblich). Um gewerblich fahren zu dürfen benötigt man ab dem 09.09.2014 (C-Klassen) und ab dem 09.09.2013 (D-Klassen) die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrequalifikationsgesetz. Hier gibt es jede Menge Besonderheiten die den Rahmen sprengen würden. ..

Also: Wenn die Klasse abgelaufen - nicht fahren, erst verlängern (erweitern) lassen. Privat kann man immer fahren. Beruflich nur wenn die Weiterbildung vorliegt, die Gültigkeit hierfür steht dann in der Spalte 12.

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären.

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Wenn der prüfauftrag seitens der Behörde erteilt ist musdt du mit nichts mehr rechnen.allerdings ist dir zu raten dich von drogen fern zu halten. Denn beim nächsten mal kann der fs weg und eine mpu fällig sein.

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Das reicht für zwei.stell dich auf eine mpu ein

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Du wirst neben der a1 die schlüsselzahl 79.03/79.04 finden. Das bedeutet das du dreirädrige kfz wie trikes fahren darfst.keine zweirädrigen.

Stichtag war der 1.4.80 , wer vorher die alte drei gemacht hat durfte auch 125ccm fahren.

deine klasse n beinhaltet 50ccm

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Die möglichkeit der verlängerung nach Ablauf besteht durchaus.untersuchungen und Führungszeugnis sind notwendig. die berufskraftfahrer hat nichts mit der Gültigkeit der fahrerlaubnisklasse zu tun.hier geht es um den gewerblichen güter bzw personenkraftverkehr.

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