zfer heißt zentrales fahrerlaubnisregister.faer fahreignungsregister (Flensburg) 0 wird sicherlich heissen das 0 Eintragungen vorhanden sind.hat der mandant noch keinen kartenführerschein wird sich das n auf negativ beziehen da im zfer nur Kartenführerscheine gespeichert sind. die daten dürften für eine übersetzung aber nicht so wichtig sein da ed eher von relevanz ist welche klassen erteilt wurden und ob ein entzug vorliegt.

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Der Prüfauftrag wird dem TÜV erteilt. Dieser sendet ein Bewerberdatenblatt an die von Dir angegebene Fahrschule. Deine Fahrschule wird dich dann informieren.

Die bearbeitung kann gut und gerne mind. 4-6 Wochen dauern. Es muss schlielich auch auf den Führerschein von der Bundesdruckerei gewartet werden.

Ich würde nicht anrufen, es rufen täglich zig Leute an, beschleunigen tut es die Arbeit dann trotzdem nicht.Warte einfach nochmal zwei bis drei Wochen.

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G 25 und das ärztliche und augenärztliche Gutachten nach Anlage 5 + 6 Fahrerlaubnisverordnung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt die G25 nicht für den LKW-Führerschein an. Ob die Gutachten nach Anlage 5 + 6 als Ersatz für die G25 anerkannt werden wage ich zu bezweifeln.

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Hallo, sorry am Rechner kann ich nicht direkt auf Ihren Kommentar antworten. Im EU-Kartenführerschein finden Sie in der Spalte 11 ein etwaiges Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse. In der Spalte 12 würde die Schlüsselzahl 95 stehen, dies ist die Berufskraftfahrerqualifikation welche zum gewerblichen Verkehr berechtigt (solange die Schlüsselzahl nicht abgelaufen ist). Ist die Faherlaubnisklasse abgelaufen ist sie abgelaufen, egal ob privat oder gewerblich. Fährt man die Klasse nach Ablauf stellt dies den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. Die Fahrerlaubnisklasse kann nach Ablauf verlängert werden (dies nennt man dann Erweiterung da der ursprüngliche Besitzstand nicht mehr besteht). Hierfür benötigt man ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nach An. 5 + 6 Fahrerlaubnisverordnung. Ebenfalls wird ein behördliches Führungszeugnis benötigt und je nach Alter Leistungstests. Nach Erteilung kann man die Klassen ganz normal wieder fahren (privat und gewerblich). Um gewerblich fahren zu dürfen benötigt man ab dem 09.09.2014 (C-Klassen) und ab dem 09.09.2013 (D-Klassen) die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrequalifikationsgesetz. Hier gibt es jede Menge Besonderheiten die den Rahmen sprengen würden. ..

Also: Wenn die Klasse abgelaufen - nicht fahren, erst verlängern (erweitern) lassen. Privat kann man immer fahren. Beruflich nur wenn die Weiterbildung vorliegt, die Gültigkeit hierfür steht dann in der Spalte 12.

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären.

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Die möglichkeit der verlängerung nach Ablauf besteht durchaus.untersuchungen und Führungszeugnis sind notwendig. die berufskraftfahrer hat nichts mit der Gültigkeit der fahrerlaubnisklasse zu tun.hier geht es um den gewerblichen güter bzw personenkraftverkehr.

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Was für ein quatsch. Die prüfbescheinigung berechtigt NICHT zum fahren.erst wenn du die Karte oder eine vorläufige fahrerlaubnis von der führerscheinstelle hast darfst du fahren.fährst du vorher ist es fahren ohne fahrerlaubnis und ein Straftatbestand.wirst du zwei mal erwischt geht's zur mpu.also warte bis montag

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