Ist die Gewährleistungsbürgschaft nur bei Insolvenz abrufbar?

2 Antworten

Wenn der Mangel gar keiner ist, wofür sollte dann der Bürge haften?

Bevor also irgendeine Haftungsfrage gestellt wird, müsste zunächst erstmal geklärt werden, welche Mängel tatsächlich vorliegen. -> Anwalt und Gutachter. Läuft ohnehin auf ein Verfahren vor Gericht hinaus..

Es kommt erstmal auf die Art der Bürgschaft an, ist es eine normale oder eine auf erstes anfordern?