Ist die Gesetztesammlung in der Prüfung erlaubt?

1 Antwort

Es gibt eine Finale Hilfsmittelliste des DIHK für Weiterbildungsprüfungen.

Da sind die erlaubten Hilfsmittel für alle Prüfungen aufgelistet.

Beim Wirtschaftsfachwirt heißt es:

"zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere l Arbeitsgesetze Bürgerliches Gesetzbuch l Handelsgesetzbuch bzw. Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind" l

Also sind Gesetzessammlungen, die diese Gesetze enthalten, grundsätzlich erlaubt. Dazu muss ein Verlag keine gesonderte Genehmigung einholen. Wir geben seit neun Jahren Gesetze für Fachwirte heraus.

Viel Erfolg!

Peter Collier, weConsult-Verlag.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozent, Autor v. Fachbüchern