Ist der Vetrag gültig?
Ich bin ein Vertrag mit meinem Freund eingegangen dass ich ihm Geld zurück gebe was ich „ gestohlen habe“.
ich hab das Geld nicht genommen sondern eine Frau die mit mir in seiner Wohnung war und leider kann man es auf niemanden von uns nachweisen. Den Vetrag habe ich unterschrieben aber mein Freund nicht sondern seine Freundin ist der Vetrag trotzdem rechtgültig?
Danke im Vorraus
Könnte mir jemand bitte Helfen?
4 Antworten
Ich kenne mich zwar nur flüchtig damit aus aber, da der Vertrag schriftlich ist, ist er gültig und auch nachweisbar, allerdings ist seine Freundin für die Durchsetzung verantwortlich, da sie es ja unterschrieben hat.
Zumindest glaube ich dass es so ist. Ich lasse mich aber gerne berichtigen.
Nein. Für die Durchsetzung ist das Gesetz zuständig. Auch ganz ohne Unterschrift. Diebstahl wird von der Polizei selbst angezeigt.
Solange sie nicht verheiratet sind hat sie dazu nicht das Recht. Sie kann nicht in seinem Namen unterschreiben wenn sie nicht den selben trägt.
Das unterschriebenes Diebstahl Geständnis ist halt trotzdem gültig.
Ihre Unterschrift ist wahrscheinlich ungültig. Das würde für die vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten.
Ich denke nicht, dass dies an der bestätigten Schuld etwas ändert.
Ob man bessere Bedingungen bekommt, wenn man versucht den bestohlenen Kumpel noch zu verarschen...
Das spielt keine Rolle. Diebstahl wird allein vom Gesetz her schon strafrechtlich verfolgt und der Täter muss dem Opfer das sowieso zurückzahlen samt Schadensbusse.
Der Vertrag ändert gar nichts daran.
Dass du diesen trotzdem unterschrieben hast, ist quasi auch noch ein schriftliches Geständnis.
Nun ja, deine Unterschrift ist drauf. Wenn dein Freund den Vertrag hat, kann er ihn jederzeit unterschreiben.
Die Namen auf den Zettel stehen, dürfen nur unterschreiben. Es sei denn es ist festgelegt dass auch eine andere Person unterschreiben darf.
Ja vielleicht ich kenne mich da nicht aus aber auf dem Vetrag steht Name von meinem Freund und die hat quasi in seine Name unterschrieben .