Ist der neue Arbeitsvertrag gültig?
Firma B ist eine Tochterfirma der Firma A und muss auf Grund von schlechter Auftragslage über die Hälfte der Mitarbeiter entlassen.
Firma A ( deren Auftragslage besser ist ) bietet Mitarbeitern der Firma B neue Stellen an. Firma B erstellt Aufhebungsverträge damit die Mitarbeiter bei Firma A eingestellt werden können. Der sogenannte neue Arbeitsvertrag bezieht sich jedoch auf den alten Vertrag der Firma B und legt alle dort abgeschlossenen Bestandteile dem Vertrag zu Grunde sowie die Betriebs Zugehörigkeit. Ist dieser Vertrag gültig?
1 Antwort
Also wenn der neue Arbeitsvertrag lediglich eine Fortsetzung des alten Vertrages beinhaltet, ist das schon eine sehr gute Sache, denn in den meisten Fällen machen es die Arbeitgeber so, dass sie in Firma B schließen und die Leute gekündigt werden. Dabei wird oftmals niemandem in einer Tochtergesellschaft ein Platz angeboten.
einer meiner Arbeitgeber hat sowas schon mal mit meinen ehemaligen Arbeitskollegen gemacht. Nur ich war, als einzig motivierter Facharbeiter in die engere Auswahl für eine Stelle beim Tochterkonzern angedacht.
wichtig ist nur, dass die Übernahme und die bereits erfolgten Jahre in dem Vertrag mit übernommen werden. Die Betriebszugehörigkeit bietet nämlich sehr viele Vorteile, vor allem für ältere Mitglieder.